Hallo "HilfloseEltern1",
ich schließe mich größtenteils meinen VorrednerInnen an, dass Ihr Vortrag glaubwürdig klingt. Indessen hoffe ich, dass Sie den Termin beim Jugendamt wahrgenommen haben und die Vorwürfe sachlich entkräften konnten. Das Jugendamt hat Im Übrigen geboten und insoweit richtig gehandelt, wie insbesondere "winterschmacht" bereits treffend herausgestellt hat.
Da leider unbekannt bleibt, inwieweit dramatisch Ihre Tochter der Lehrkraft von mutmaßlicher häuslicher Gewalt erzählt hat, kann man daher bei neutraler Betrachtung auch der Lehrerin nicht vorwerfen, dass diese überzogen oder vorschnell gehandelt hat. Eine Einrede wegen der Behandlung dieser Angelegenheit durch das Jugendamt oder der Lehrkraft anzubringen, wäre meines Erachtens eher kontraproduktiv, wie ansonsten "Mucker" treffend zu bedenken gibt.
Ohne Ihre Tochter zu kennen, neige ich dazu, die von "taigafee" in Betracht gezogenen Gedanken in Erwägung zu ziehen, dass Ihre Tochter den vermutlichen Mangel an Aufmerksamkeit dadurch ausgleicht, indem sie dramatische Geschichten erfindet und diese verbreitet, ohne dabei über die Konsequenzen nachzudenken - sowohl ist das Alter Ihrer Tochter im Hinblick auf deren "Einsichts-Horizont" hierfür ein Anhaltspunkt als auch der Umstand, dass Sie einen Sohn mit zweieinhalb Jahren haben, der aktuell aus nachvollziehbaren Gründen wohl mehr Hingebung als möglicherweise die Tochter erfährt.
Da Ihr Anhörung beim Jugendamt offenbar noch aussteht, ist der Ausgang noch ungewiss. Allerdings sollten Sie hinsichtlich etwaiger Einlassungen gegenüber dem Jugendamt nunmehr vorrangig sachlich und gleichermaßne überlegt vorgehen, selbst wenn bercehtigt und tatsächlich nicht zu erwarten steht, dass Ihre Tochter Schaden nimmt, wenn sie zu Ihnen in die Familie zurückkehrt. Das Jugendamt und auch die Lehrkraft sind aufgrund einer gesetzlichen Pficht (u.a. Art. 6 I GG zu und 1684 ff. BGB) tätig geworden, dies insbesondere, wenn ein dringender Verdacht auf Gefährung des Kindeswohls vorliegt und gleich, ob dieser vorab schon bewiesen bzw. entkräftet werden könnte.
Dass sich Ihre Tochter, wohl im Rahmen einer temporären Verbleibensanordnung derzeit bei Pflegeeltern befindet, ist zunächst ungewöhnlich aber wohl vorrangig dem Umstand des Alters Ihres Kindes geschuldet. Dieser für Sie und wohl weitestgehend auch für Ihre Tochter unbefriedigende Zustand dürfte vorliegend aber allenfalls für die Dauer der dahingehend angestellten Ermittlungen bzw. Überprüfung kurzzeitig anhalten - ansonsten müsste hierzu ein familiengerichtlicher Beschluss nach § 1674 BGB vorliegen, der das Ruhen der elterlichen Sorge anordnet und gegen welchen Sie selbstverständlich Einrede erheben können.
Zudem ist eine Trennung des Kindes von der Familie das letzte zulässige Mittel, wobei die Grundrechte des Kindes stets gewahrt bleiben müssen. Im Übrigen wären im Streit über den Verbleib die Pflegefamilieneltern nicht etwa Verfahrensbeteiligte sondern lediglich anzuhörenden Personen im Einzelfall, ferner bedarf es bei einer ohnehin tragfähig zu begründenden, gerichtlichen Entscheidung über den endgültigen Verbleib bei Pflegeeltern zuletzt und grundsätzlich auch der Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes. Ich persönlich nehme in Ihrem Fall aber nicht an, dass dies überhaupt zum Tragen kommt.
Wichtig für Sie zu wissen ist eventuell, dass eine Trennung des Kindes von der Familie keineswegs gleichbedeutend mit dem Verlust der Elternrechte ( vgl. Art 6 II Satz 1 GG und zum Grundsatz der elterlichen Sorge: § 1626 BGB) ist. Ganz im Gegenteil: Die Eltern als Erziehungsberechtigte haben gegenüber dem Staat den Vorrang, ein Eingriff durch den Staat in das Sorgerecht wegen rechtlichen oder tatsächlicher Gründen ist grundsätzlich immer nur dann zugestanden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Ihre Ansprüche als sog. Herkunftseltern ergeben sich mitunter aus § 1632 BGB (ansonsten vgl. zur elterlichen Sorge §§ 1626 - 1698b BGB und Kindschaftssache im Familienverfahren §§ 151 - 168a FamFG).
Bestenfalls und im Zweifel über die weitere Vorgehensweise folgen Sie den gutgemeinten Ratschlägen von "auchmama", "Entdeckung" sowie "Mucker" ziehen umgehend eine Fachanwältin oder Fachanwalt für Familienrecht hinzu.
Ich wünsche Ihnen von hieraus alles Gute und drücke Ihnen die Daumen.