Was passiert rechtlich, wenn unsere Mieterin das Bußgeld fürs Schwarzfahren nicht bezahlt?

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Was hat das mit dem Mietverhältnis zu tun?

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt ist weder ein Bußgeld noch eine Strafe sondern eine zivilrechtliche Forderung wegen eines Vertragsbruchs.

Leistungserschleichung ist ein Antragsdelikt. Die Verkehrsbetriebe entscheiden ob sie zusätzlich Strafanzeige erstatten. Beim ersten Mal und bezahlter Vertragsstrafe geschieht das in der Regel nicht, allerdings kommt es auch auf das Verhalten vor Ort an usw. Bei Mehrfachverstößen wird es sehr wahrscheinlich, dass sich die Strafverfolgungsbehörden schriftlich bei demjenigen melden, da dann Strafanzeige mit einem Strafantrag erstattet wird.

Erstmal muss man wissen, ob von ihr ein erhöhtes Beförderungsentgelt vom Verkehrsunternehmen oder es sich tatsächlich um eine Strafe auferlegt von einem Richter handelt. Ist sie erwischt worden und Ihr wurde ein erhöhtes Beförderungsentgelt auferlegt, vom Verkehrsunternehmen und sie bezahlt dieses nicht, wird das Unternehmen sie wegen erschleichen einer Leistung anzeigen. Das ist eine Straftat, die in der Regel mit Geldstrafte in Tagessätzen bestraft wird. Bezahlt sie diese auch nicht, dann muss sie diese Tagessätze im Gefängnis absitzen. Auf das Mietverhältnis hat das alles keinen Einfluss.

Dann wird das Verkehrsunternehmen vermutlich einen Strafantrag wegen Erschleichen von Leistungen gegen die Mieterin stellen.

Für Schwarzfahren gibt es kein Bußgeld. Sofern du von einem erhöhtem Beförderungsentgelt sprichst, muss das Verkehrsunternehmen im Zweifel Mahnbescheid beantragen. Geht es indes um eine Geldstrafe, so wird Ersatzfreiheitsstrafe fällig.

Dich als Vermieter braucht das aber erst einmal nicht zu tangieren.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Dann wird das Verkehrsunternehmen höchstwahrscheinlich eine Ziviklage anstrengen und einen Titel erwirken.