Was passiert mit Unfalltoten?

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Das hängt vom jeweiligen Bundesland und seinem Bestattungsgesetz ab. Allgemein gilt, dsss Tote oder menschliche Überreste von einem Bestatter transportiert werden. Bei Unfällen fordert diesen meist die Polizei an. In hamburg beispielsweise werden dann alle Toten in die Rechtsmedizin gebracht, in vielen anderen Bundesländern zu dem jeweiligen Bestatter in die Kühlräume. Bis die Staatsanwaltschaft den Leichnam freigibt zur Bestattung verbleibt er dann dort (da ein Unfalltod immer eine nicht natürliche Todesursache ist, wie es im schlauen Rechtsdeutsch heißt, wird immer erstmal auch der Leichnam von der Polizei beschlagnahmt, es darf dann erst wieder was dran gemacht werden, wenn freigegeben wird).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

PlastikRolex 
Beitragsersteller
 11.06.2017, 16:33

Übernimmt das dann nur die Polizei? Stellt der Notarzt nur noch den Totenschein aus und packt dann seine Sachen?

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DorktorNoth  11.06.2017, 21:23
@PlastikRolex

Ja genau. Der Rettungsdienst ist für alles, was nach dem Tod des Patienten kommt, nicht mehr verantwortlich. Ist der Patient zu Hause im Bett eines natürlichen Todes gestorben, kümmern sich die Angehörigen um den Bestatter, bei unklarer oder unnatürlicher Todesursache (wie Unfällen) macht das immer erst mal die Polizei.

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PlastikRolex 
Beitragsersteller
 11.06.2017, 21:35

Klingt jetzt seltsam aber was macht man wenn von den Körpern nicht mehr viel übrig ist? Ich meine wirklich wie bei einer Tretmine, wo keine feste Konsistenz übrig bleibt. Wie geht der Totenschein da und wie transportieren die die Toten?

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DorktorNoth  12.06.2017, 00:22
@PlastikRolex

Der Tod kann vom Notarzt festgestellt werden, wenn eindeutig klar Ist, dass das Opfer nicht überlebt haben kann. Werden z.B. zwei Arme gefunden, kann das theoretisch überlebt werden. Den Tod darf man dann nicht feststellen. Hat man genug Teile von Torso oder Kopf, um sicher sagen zu können, dass diese Verletzungen keiner überlebt haben kann, darf man den Tod auch feststellen, wenn die Leiche nicht komplett ist.

Den Abtransport menschlicher Überreste, egal in welchem Zustand, darf dennoch immer nur ein Bestatter durchführen (mit regionalen Unterschieden).

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Solange es keine Hinweise auf ein Verbrechen (z.B. vorsätzliche Tötung, fahren unter Drogeneinfluss o.ä.) geht, sondern der Verunfallte normale, mit dem Leben nicht vereinbarende Verletzungen hatte, kommt der in die Kühlkammer des vor Ort gerufenen Bestatters

Wenn sie tot sind, kommt die Pietät. Und die Polizei sagt denen schon, ob sie denjenigen in der Gerichtsmedizin haben wollen, oder nicht.

Die gehen nur auf Anweisung der Staatsanwaltschaft in die Gerichtsmedizin.

Abgeholt werden sie durch einen Bestatter.


PlastikRolex 
Beitragsersteller
 11.06.2017, 00:14

Und wenn da nicht mehr viel übrig ist?

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Nomex64  11.06.2017, 00:18
@PlastikRolex

Was heißt "nicht mehr viel übrig"?

Das war schließlich mal ein Mensch und der wird mit der gebotenen Pietät behandelt. Das bedeutet das auch der Verunfallte in gänze beerdigt wird. Dazu wird er entsprechend aus dem Fahrzeug geborgen. 

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PlastikRolex 
Beitragsersteller
 11.06.2017, 08:24

Ich meine zB eine Explosion wo nicht mehr viel übrig bleibt

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ozz667  11.06.2017, 14:04
@PlastikRolex

Ich gehe jetzt mal von dem sehr seltenen Fall weg, dass es sich um ein Minenopfer handelt. Wenn es abgerissene Körperteile gibt müssen diese selbstverständlich gesucht werden. Zum einennhat der Tote ja wohl das Recht vollständig bestattet zu werden. Außerdem möchte ja auch keiner, dass sein Kind beim Spaziergang noch einen Finger findet.

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Wenn du so wie ich Organspender bist wirst du ziemlich sicher in Krankenhaus erst mal zerlegt ;-) dann Kommen die Teile an die Leute auf der Warteliste die sie am dringendsten brauchen ... Wenn nicht denke ich man kommt ziemlich direkt zum Bestattungs Unternehmen es gibt ha auch leichenwägen usw (ich bin mir da nicht sicher )


michi57319  11.06.2017, 00:23

Toten kann man keine Organe mehr entnehmen. Wenn keine Lebenserhaltung möglich ist, führt kein Weg ins Krankenhaus.

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max230  11.06.2017, 00:31

schlaumeier ... Organe dürfen erst nach Feststellung des klinischen Todes entnommen werden ....

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michi57319  11.06.2017, 01:03
@max230

Die Rede war von Unfalltoten. Tot ist tot. Das ist nicht reversibel und Unfallopfer werden daher selten als Organspender herangezogen. Weil die Wiederbelebung entweder nicht mehr eingeleitet wird, oder aber nicht klar ist, wie lange der Körper schon im toten Zustand ist. Solche Organe sind nicht sicher, daher auch nicht explantationsfähig.

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ozz667  11.06.2017, 07:20
@michi57319

Der Tot wird anhand des "Hirntots" festgestellt. Da ist der Status "klinisch Tot" und Organentname vorbei. In dem Moment, in dem der Hirntot festgestellt wird beginnt der Verwesungsprozess und dann gibt es auch keine Organentname mehr.

Organentname kommt nur bei Leuten in Frage, die im Krankenhaus versterben. Das heißt, die sind entweder schon da, oder kommen klinisch Tot (bedeutet unter Reanimation) dort an.

Und ein Krankenhaus ist zur Behandlung von Erkrankten und Verletzten da. Tote haben da nichts zu suchen.

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