Was passiert mit kindern die z.B etwas klauen aber noch nicht 14 sind?

4 Antworten

Die "Strafmündigkeit" beginnt in Deutschland mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres. Jüngere Personen ("Kinder") sind ausnahmslos schuldunfähig und werden daher nicht bestraft, wenn sie eine Straftat begehen.
Auch unterhalb der Schwelle der strafrechtlichen Verantwortlichkeit sind dem Staat gegenüber kriminellen Minderjährigen nicht die Hände gebunden. Insoweit ist das Jugendamt angehalten, tätig zu werden. Ihm stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung.
Sie reichen von Beratung der Eltern über eine Inobhutnahme des Kindes bis hin zur Beantragung der Entziehung des Sorgerechts und Unterbringung in einem Heim. Die letztgenannten Maßnahmen sind ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte von Eltern und Kind. Über die Anordnung entscheidet das Familiengericht.

https://www.mdr.de/ratgeber/recht/kinder-kriminalitaet-nicht-schuldfaehig-straftaten-folgen-100.html

Die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18 Jahre alten Frau durch fünf Kinder und Jugendliche in Mülheim/Ruhr hat eine neue Debatte über die Altersgrenze für die Strafmündigkeit entfacht. Gegen den Hauptverdächtigen, den 14-jährigen Georgi S., ist Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erlassen worden, da er bereits früher durch Fälle von sexueller Belästigung aufgefallen sein soll. Zwei weitere 14 Jahre alten Jungen sind auf freiem Fuß, gegen sie wird ermittelt. Zwei 12-Jährige, die an der Tat ebenfalls beteiligt gewesen sein sollen, sind strafunmündig. Gegen sie werden die Ermittlungen gleich eingestellt, da sie ohnehin nicht vor Gericht gestellt werden können. Nach deutschem Strafrecht können Kinder unter 14 Jahren nicht bestraft werden

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/panorama/nach-vergewaltigung-in-muelheim-mit-12-jahren-ins-gefaengnis/24575970.html


Eywa123324 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 23:46

Dankeschön aber erst wenn es mehrmals passiert oder?

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Pseudonym333  12.01.2022, 23:50
@Eywa123324

Dass das Sorgerecht entzogen wird? Da muss schon mehr als ein kleiner Ladendiebstahl vorgefallen sein.

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Das kommt drauf an wer einen erwischt.....

Wenn man im Laden erwischt wird , dann wird erst die Polizei angerufen und dann werden die Eltern ran zitiert und es gibt ne Menge Ärger. Aber es gibt keinen Eintrag in irgendwelche Akten. Die Eltern werden das bezahlen müssen vielleicht gibts ein Jahr Hausverbot. Wenn das Kind noch unter 14 ist. Ab 14 ist es strafmündig.

Mein Vater hat meinen Bruder mal erwischt nachdem er bei einem Nachbarskind eine Playmobil Figur klaute. Wir hatten kein Playmobil und mein Vater sah die Figur. Mein Bruder hat dann sagen müssen wo sie her ist und dann ist mein Vater mit meinem Bruder (und mir, damit ich sehe was passiert wenn geklaut wird) da hingegangen, er musste sich vor der Mutter und dem Kind entschuldigen, das Spielzeug wieder abgeben und sein Wochentaschengeld wurde an das Kind übergeben und in der Folgewoche gabs dann keins. Mein Bruder hat danach entweder nie wieder geklaut oder sich nicht mehr erwischen lassen. Jedenfalls gabs keinen Zwischenfall dieser Art mehr.

Ich selber arbeite in einer Kita und wir waren mit ein paar Kids bei Tedi. Und da hat ein Kind an der Kasse was mitgehen lassen. Ich habe es nicht bemerkt, die Kassiererin auch nicht. Aber die Mutter als sie das Kind abholte und das Zeugs in den Taschen vor fand. Sie ist dann auch mit ihrer Tochter dahin, da war sie 5, sie musste das auch vom Taschengeld bezahlen. Und die Mutter sagte dann, das das Kind eine Woche Hausverbot aufgebrummt bekommen hat. Das war Strafe genug, weil das Kind eine Woche von einem Monat in dem Alter nicht unterscheiden konnte. Als sie das nächste mal da hin sind hatte das Kind angst das sie immer noch Hausverbot hat. Sie war dann leise, blieb an der Hand der Mutter und hat die Finger bei sich behalten.

Zu meiner Schande muss ich sagen das ich auch mal geklaut habe, aber ich habs ehrlich gesagt erst mitbekommen als ich am Rad war und die Sachen eingepackt habe. Ich habe 3 Brötchen in eine durchsichtige Tüte gepackt und diese an dem Bogen festgehangen der beim Einkaufskorb am Kindersitz ist. Da hingen sie dann frei einsehbar. Ich habs vergessen auf das Band zu packen. Beim Einpacken am Rad habe ich die Sachen nach und nach eingepackt und als letztes blieben die Brötchen übrig, die nicht auf dem Zettel standen. Aber ich bin dann auch nicht nochmal reingegangen. War mir zu peinlich dann.

Das schärfste war mal bei einem Familienpraktikum meine damalige Praktikumsmutter. Ich war in der Ausbildung zur Kinderpflegerin. Ich machte ein Praktikum in einer Familie mit 4 Kindern. Wir machten einen Großeinkauf. Unten im Wagen standen 2 Kästen mit Mineralwasser und zwischen beiden lag eine große Tüte Fleisch und Wurst im Wert von damals 90 DM.... etwa 60 Euro heute. Sie sagt an der Kasse noch das unterm Einkaufswagen noch 2 Kästen Wasser liegen. Aber auch sie hat vergessen das Fleischpaket anzugeben und die Kassiererin hat nicht drunter geschaut. Am Auto merkte sie es dann.... War ihr dann peinlich gegenüber mir, hat aber auch keiner von denen im Laden mitbekommen.

Naja da wird wenn es ein Geschäft war, dieses von Hausrecht gebrauch machen und dem Kind 1 Jahr Hausverbot erteilen. Auf jedem Fall wird die Polizei benachrichtigt und die Eltern.

Wenn es privat ist, dann liegt es an dem wo geklaut wurde

Die Kinder sind nicht strafmündig

Allerdings gilt folgendes:

Wenn Kinder mehrmals eine Straftat begehen (zum Beispiel Klauen), kann es sein, dass die Eltern oder die Erziehungsberechtigten zum Jugendamt müssen. Das Jugendamt kann Maßnahmen anordnen,welche die Eltern oder Kinder erfüllen müssen. Quelle Google