Was passiert jetzt mit Magdeburger "Amokfahrer"?
Wird er in die Forensik eingewiesen oder zurück nach Saudi-Arabien geschickt?
3 Antworten
Wenn sich eine Schuldunfähigkeit herausstellen sollte, kommt er in die Forensik für psychisch kranke Straftäter.
Sollte das nicht der Fall sein dürfte das Urteil wohl lebenslange Freiheitsstrafe mit besonderer Schwere der Schuld lauten. Eventuell inklusive Sicherungsverwahrung.
Nach Saudi-Arabien wird er als Kritiker des Islam und des dortigen Regimes jedoch ganz bestimmt nicht abgeschoben, da ihm dort die Hinrichtung droht. Deutschland schiebt nicht in Staaten ab in denen gefoltert und z.B. wegen Beleidigung der Religion hingerichtet wird.
So einfach ist das nicht. Ist er Schuldunfähig erfolgt im Grunde ein Freispruch und die Massnahme der Einweisunbg in die Forensik und der Fall ist abgeschlossen.
Ist er nur nur bedingt Schuldunfähig (§21 StGB) erfolgt ein abgemildertes Urteil gem § 49, Abs. 1 StGB. Da Therapie vor Strafe geht kommt also erst die Unterbringung und wenn er dort "geheilt" ist, muss er im Grunde noch die Strafe absitzen.
nur für die Haftbedingungen
Nochmal zur Klarstellung, es gibt keine Haftbedingungen, weil es keine Haft ist.
und Zwangsmedikation.
Auch hier zur Klarstellung, auch in der Forensik gibt es nur in Ausnahmefällen eine Zwangsmedikation. Was bisher über ihn bekannt ist, lässt kaum eine Zwangsmedikation zu.
Was da hinter den Zäunen passiert interessiert niemanden.
Da sei Dir mal nicht zu sicher.
Was Mollath angeht so habe ich dazu schon was geschrieben.
Nach Saudi-Arabien wird er als Kritiker des Islam und des dortigen Regimes jedoch ganz bestimmt nicht abgeschoben, da ihm dort die Hinrichtung droht.
Das würde ohnehin nicht passieren bevor 20-25 Jahre um sind. bis dahin kann sich auch in Saudi-Arabien noch einiges tun. Zudem ist das ohnehin bei lebenslänglich nicht möglich wenn er das nicht will.
Das ist richtig.
Es ist keine Option entweder oder. Natürlich wird erst die Strafe verbüßt und dann abgeschoben.
Ja, wenn Saudi-Arabien in 25 Jahren eine lupenreine Demokratie ohne Folter und Kopf ab sein sollte wäre eine Abschiebung möglich.
Momentan werden da aber noch Blogger zersägt...
Natürlich wird erst die Strafe verbüßt und dann abgeschoben.
Wie ich schrieb geht das nicht wenn er nicht will und wenn er tot ist braucht man ihn nicht mehr abschieben.
Eigentlich ist es gar nicht so einfach Schuldunfähigkeit juristisch zu erreichen. Dies trifft nur bei 0,5 Prozent der Verurteilten zu, während bei nur 2 Prozent eine verminderte Schuldunfähigkeit bescheinigt wird. Der seelische oder emotionale Zustand wird dabei nicht berücksichtigt, sondern nur der geistige.
Der hat vorher schon kranken Kram angestellt.
Oder spricht es für geistige Gesundheit auf einer Polizeiwache die Feuerwehr anzurufen und dort um rechtliche Beratung nachzufragen?
Der Arzt Taleb A. war nach SPIEGEL-Informationen auch in Berlin justizbekannt. So ermittelte die Amtsanwaltschaft Berlin gegen A. wegen des »Missbrauchs von Notrufen«. Demnach war A. im Februar 2024 auf dem für Berlin-Tempelhof zuständigen Abschnitt 44 der Polizei erschienen, um eine Anzeige zu erstatten. Offenbar machte er dabei wirre Angaben und war mit dem Verhalten der diensthabenden Polizeibeamten augenscheinlich unzufrieden. Schließlich soll A. noch in der Wache den Notruf der Feuerwehr gewählt und eine »rechtliche Beratung« verlangt haben.
Wegen des Missbrauchs der Notfallnummer erhielt A. einen Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 Euro – gegen den er Einspruch einlegte. Wie ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL bestätigte, sollte am Tag vor der Todesfahrt von Magdeburg, am 19. Dezember, über den Einspruch verhandelt werden. Doch A. erschien nicht zur Verhandlung um 11.00 Uhr in Saal 1104 des Berliner Amtsgerichts Tiergarten – der Einspruch wurde verworfen.
Na ja, so einfach ist es nicht in die Forensik zu kommen aber es ist schon möglich zumal er ja "vom Fach" ist. Aber es ist auch nicht festgelegt das er aus der Psychatrie nicht mehr herauskommt. Auch dort ist ständig zu prüfen ob die Massnahme noch notwendig ist und aufgehoben werden kann und, wie gesagt, er ist ja vom Fach.
Tja, so kann es gehen. Aber bei dem ist noch viel mehr schief gelaufen woran er selbst auch nicht ganz unschuldig war.
Wird er in die Forensik eingewiesen
Das kommt auf die aussagen der Gutachten an.
oder zurück nach Saudi-Arabien geschickt?
In absehbarer Zeit sicher nicht. Bei einer Verurteilung wegen Mord kann das so ab 15 Jahren passieren, in diesem Fall wohl nicht vor 20 - 25 Jahre.
Möglicherweise wird aber auch Schuldunfähigkeit festgestellt und er landet in der Klapse.
Der kommt in Untersuchungshaft bis das Urteil gefallen ist. Mehrfacher Mord mit zigfacher schwerer Körperverletzung ,unter Drogeneinfluss. Haftzeit noch nicht einschätzbar.
Nein, garantiert nicht. Es besteht ein sehr hohes öffentliches Interesse. Auch für Nachahmer muss ein hartes Urteil gefällt werden. Der wird in Deutschland kein freien Fuß mehr auf den Boden betreten. Hoffe ich zumindest.
Mehrfacher Mord, mehrfach versuchter versuchter Mord und merfache schwere Körperverletzung aus niedrigen Beweggründen. Bin kein Jurist, aber darauf sollte die Höchststrafe folgen. Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Eine gewisse Haftstrafe+ Einweisung nach Paragraph 63 in den Maßregelvollzug