Was passiert im Kriegsfall zwischen zwei NATO Partnern?

6 Antworten

Ich denke Amerika und Kanada halten sich raus und der EU Bündnisfall (Ja die EU ist auch ein Verteidigungsbündnis) tritt ein und unterstützt Griechenland erstmal ohne gleich Soldaten hinzuschicken


Aridos 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 21:15

Oh, stimmt. An die EU habe ich nicht gedacht.

Danke auch für den Blickpunkt!

1

Tritt der Verteidigungsfall ein, ist der Punkt nicht eindeutig geklärt.
Könnte sich bald herausstellen, im KonfliktGriechenland/Türkei.

Bevor es soweit kommt, würden erstmal alle Hebel angesetzt werden um genau das zu verhindern.

Wenn es dann trotzdem dazu käme, müsste ja einer mit einem massiven Angriff starten. Das würde meinem Verständnis nach für die anderen den Bündnisfall auslösen und sie müssten dem angegriffenen Staat beistehen...

Was soll dann passieren?

Die NATO ist ein Defensivbündnis und daran gebunden einem angegriffenen Mitgliedsstaat zur Hilfe zu kommen. Völlig gleichgültig wer der Angreifer ist und ob dieser Ebenfalls der NATO angehört.

Letztendlich müsste dieser dann ohnehin aus der NATO rausfliegen, weil er ja die Pflicht hätte dem Angegriffenen gegen sich selbst zur Hilfe zu kommen, dem der er logischer Weise nicht nachkommen kann.


newcomer  29.08.2020, 20:54

wenn dieser Staat aus der Nato austritt hat er komplette Nato gegen sich. Schlechte Strategie

0
verreisterNutzer  29.08.2020, 20:58
@newcomer

Warum sollte er austreten? Viel mehr wird ihn der Rest als hochkant rausgeflogen betrachten, vollkommen egal ob weiterhin formal Mitglied oder nicht.

0

Die NATO ist ein Verteidigungsbündnis und muss nach ihren Statuten dem Angegriffenen beistehen, egal wer der Angreifer ist!


Aridos 
Beitragsersteller
 29.08.2020, 20:52

Das heißt, der Angriff würde den Bündnisfall auslösen und die NATO würde dem Angegriffenen beistehen müssen, auch wenn der Aggressor ein Partner ist.

Ist das so richtig?

0
Gungrasshopper  29.08.2020, 20:55
@Aridos

Ja

Artikel 5 des Nato-Vertrages:

Die vertragschließenden Staaten sind darüber einig, daß ein bewaffneter Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle betrachtet werden wird, und infolgedessen kommen sie überein, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jeder von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen anerkannten Rechts zur persönlichen oder gemeinsamen Selbstverteidigung den Vertragsstaat oder die Vertragsstaaten, die angegriffen werden, unterstützen wird, indem jeder von ihnen für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragsstaaten diejenigen Maßnahmen unter Einschluß der Verwendung bewaffneter Kräfte ergreift, die er für notwendig erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebietes wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten.

1