Was passiert bei einem Täter-Opfer Ausgleich?
Hallo, ich habe ein Schreiben der Polizei auf Grund eines Warenkreditbetrugs im Wert von 35€ bekommen. Im Äußerungsbogen kann ich ein Täter-Opfer-Ausgleich „wählen“, aber was würde dann konkret passieren?
Würde mich über neutrale Antworten freuen, denn ja ich weiß dass ich Mist gebaut habe und bin auch bereit alles was kommt auf mich zu nehmen.
2 Antworten
Das Ankreuzen ist nur der Weg zu einer Chance. Man gibt der Staatsanwaltschaft zu erkennen, dass man bereit ist, über seine Tat in Reue nachzudenken und dem Opfer sein Bedauern auszudrücken. Und diese kann das Verfahren einstellen.
Der TOA ist ein guter Weg ohne gerichtliches Urteil. Man setzt sich zusammen, redet über das Geschehene und im besten Fall gibt man sich am Ende die Hand.
Ich habe es als positiv erlebt.
Es wird jemand benannt, der als Moderator fungiert, meist ein Mitarbeiter einer sozialen Organisation die sich um sowas kümmert. Er leitet das Gespräch an und gibt beiden Seiten die Gelegenheit, das Erlebte zu schildern. Da darf man als Opfer auch ruhig mal seinen Frust oder Ärger rauslassen, aber sachlich. Oftmals fragen sich Opfer, warum es gerade sie jetzt getroffen hat. Und diese Fragen kommen dann auch. Da kann man als Täter dann seine Sicht der Dinge schildern mit passender Entschuldigung etc.
Oftmals wird es zur einer Voraussetzung gemacht zur Verfahrenseinstellung, der Täter wird mit den Folgen seiner Tat konfrontiert und kommt so ins Nachdenken. Das ist halt was anderes als wenn ein Brief kommt, dass Sozialstunden zu leisten sind oder so was.
Und Du bekommst Gelegenheit die ertrogene Summe zurück zu geben, was Du vorher schon anbieten solltest.
Der Moderator schreibt dann einen Bericht für die Justiz, wie es gelaufen ist. Da kannst Du als Täter punkten.
ja, mache das. frage dort nach, wo du das machen sollt. ist es der verein waage.ev? mache es und du kommst dann um andere härtere strafe rum und kannst es wieder gut machen. oder frage deinen anwalt bzw deine jugendgerichtshelfer/in. Wende dich an die Jugendgerichtshilfe in deiner stadt.
Ups nimm Täter Opfer Ausgleich weil da kann bestimmt werden was eine Strafe du bekommst zb ka Entschuldigung schriftlich oder so
Mein Tipp gib einfach nichts zu habe ich auch gemacht vor Gericht kannst du dann sagen du warst es nicht sonst hättest du es spätestens beim Täter Opfer Ausgleich zugegeben habe ich auf so gemacht damals.
die werden ja schon beweise gegen ihn haben und deshalb muss er zum anwalt. ok 35,- ist nicht so hoch, könnte man auch einstellen wg. geringfügigkeit, kommt aber darauf an, ob er wiederholungstäter ist und kommt auf den richter an? er braucht beratung vom anwalt oder Jugendgerichtshelfer und sollte es nie mehr machen. wirklich nicht. sonst droht jugendstrafe im gefängmnis und auch nichtmehr TOA.
Also würde ich mich dort mit dem Opfer zusammen setzten drüber reden und ggf. auch seine Forderungen erfüllen? Oder wie ist der Ablauf?