Was muss ich tun damit meine Frau und mein Sohn die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen?


24.01.2025, 03:57

Frau und Sohn sprechen beide perfekt deutsch !!!


24.01.2025, 04:12

Und finanziell sind wir unabhängig .

DerCaveman  24.01.2025, 03:42

Wurde euer Sohn vor oder nach der Eheschliessung geboren? Wie alt ist er heute?

alfredo3010 
Beitragsersteller
 24.01.2025, 04:08

Hallo DerCaveman,

unser Sohn wurde 10 Monate vor der Eheschliessung geboren und ist jetzt 16 Jahre alt !!! Eheschliessung und seine Taufe waren am gleichen Tag !!!

3 Antworten

Dazu muesste deine Frau ersteinmal 3 Jahre lang permanent in DE gelebt haben,Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen, und du musst finanziell in der Lage sein, deine Familie ohne staatl. Hilfe zu unterhalten.

Deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat: So bekommen EU-Bürger und Ausländer die Einbürgerung nach dem Heiraten - Antrag24.de

Solange ihr euren Wohnsitz im Ausland habt, koennen weder Frau noch Sohn die deutsche Staatsbuergerschaft beantragen.


DerCaveman  24.01.2025, 04:52
... du musst finanziell in der Lage sein, deine Familie ohne staatl. Hilfe zu unterhalten.

Auch das ist beim Ehegattennachzug zu einem/einer Deutschen im Regelfall nicht erforderlich.

DerCaveman  24.01.2025, 03:39
Solange ihr euren Wohnsitz im Ausland habt, koennen weder Frau noch Sohn die deutsche Staatsbuergerschaft beantragen.

Fuer die Frau stimmt das. Der Sohn muss sie als Abkoemmling eines Deutschen aber gar nicht beantragen, weil er sie bereits von Geburt an besitzt.

Als erstes nach Deutschland ziehen.

unser Sohn wurde 10 Monate vor der Eheschliessung geboren und ist jetzt 16 Jahre alt

Hast du die Vaterschaft bereits offiziell anerkannt? Wenn ja, besitz euer Sohn bereits die deutsche Staatsangehoerigkeit und ihr koennt bei der Deutschen Botschaft einen deutschen Pass fuer ihn beantragen. Welche Dokumente dafuer vorgelegt werden muessen, wird man euch bei der Botschaft sagen koennen, sollte aber auch auf der Botschaftswebsite zu finden sein.

Wenn du die Vaterschaft aber noch nicht offiziell anerkannt hast, musst du dies nachholen. Danach wie oben beschrieben.

Deine Frau kann zwar eingebuergert werden, dafuer muss sie aber ihren regelmaessigen Aufenthaltsort im Regelfall seit mindestens 3 Jahren rechtmaessig in Deutschland haben.