Was muss ich tun damit meine Frau und mein Sohn die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen?
Hallo,
wer kennt sich aus?
Wir , meine Frau,mein Sohn und ich leben seit 24 Jahren in Tschechien,
Ich bin gebürtiger Deutscher und meine Frau und mein Sohn sind in Tschechien geboren und haben daher die tschechische Staatsbürgerschaft.
Meine Frau und ich sind seit 24 Jahren zusammen,davon seit 15 Jahren verheiratet,
Nun würden wir gerne die deutsche Staatsbürgerschaft für meine Frau und ,meinen Sohn beantragen,
Wie bzw, was müssen wir tun ???
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten
Alfredo
Frau und Sohn sprechen beide perfekt deutsch !!!
Und finanziell sind wir unabhängig .
Wurde euer Sohn vor oder nach der Eheschliessung geboren? Wie alt ist er heute?
Hallo DerCaveman,
unser Sohn wurde 10 Monate vor der Eheschliessung geboren und ist jetzt 16 Jahre alt !!! Eheschliessung und seine Taufe waren am gleichen Tag !!!
3 Antworten
Dazu muesste deine Frau ersteinmal 3 Jahre lang permanent in DE gelebt haben,Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzen, und du musst finanziell in der Lage sein, deine Familie ohne staatl. Hilfe zu unterhalten.
Solange ihr euren Wohnsitz im Ausland habt, koennen weder Frau noch Sohn die deutsche Staatsbuergerschaft beantragen.
... du musst finanziell in der Lage sein, deine Familie ohne staatl. Hilfe zu unterhalten.
Auch das ist beim Ehegattennachzug zu einem/einer Deutschen im Regelfall nicht erforderlich.
Als erstes nach Deutschland ziehen.
unser Sohn wurde 10 Monate vor der Eheschliessung geboren und ist jetzt 16 Jahre alt
Hast du die Vaterschaft bereits offiziell anerkannt? Wenn ja, besitz euer Sohn bereits die deutsche Staatsangehoerigkeit und ihr koennt bei der Deutschen Botschaft einen deutschen Pass fuer ihn beantragen. Welche Dokumente dafuer vorgelegt werden muessen, wird man euch bei der Botschaft sagen koennen, sollte aber auch auf der Botschaftswebsite zu finden sein.
Wenn du die Vaterschaft aber noch nicht offiziell anerkannt hast, musst du dies nachholen. Danach wie oben beschrieben.
Deine Frau kann zwar eingebuergert werden, dafuer muss sie aber ihren regelmaessigen Aufenthaltsort im Regelfall seit mindestens 3 Jahren rechtmaessig in Deutschland haben.
Fuer die Frau stimmt das. Der Sohn muss sie als Abkoemmling eines Deutschen aber gar nicht beantragen, weil er sie bereits von Geburt an besitzt.