Was macht man wenn vor der Unterschrift des Mietvertrages Schäden in der Wohnung entdeckt?

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Wenn es einen stört die Wohnung gar nicht erst nehmen oder auf jeden Fall den Vertrag in so weit abändern lassen, dass die Mängel mit aufgeführt sind. Ich würde dir auch empfehlen, von allen Mängeln Fotos zu machen. So hast du bei Auszug auch was in der Hand (Falls es dann auch Probleme mit dem Vermieter geben sollte)

Man redet mit dem Vermieter über deren Beseitigung. Man muß ja nicht unterschreiben, wenn man nicht zufrieden ist oder zufrieden gestellt wird.

Wenn du die Wohnung unbedingt haben willst oder musst, dann sollten Mängel bei der Übernahme benannt, Fristen zur Beseitigeung gestellt und die Miete unter Vorbehalt bezahlt werden. Werdend die Fristen nicht eingehalten, ist die Mietminderung möglich aber auch nach Ankündigung eine Ersatzvornahme der Instandsetzung mit anschließender Aufrechnung der Kosten. Du könntest auch Miete zurückfordern.

Schäden ins Übergabeprotokoll aufnehmen lassen. Wenn die stören absprechen dass diese vorher behoben werden. Im Zweifelsfall die Wohnung nicht nehmen

Den Vermieter darauf ansprechen und am besten schriftlich bestätigen lassen, dass dies noch vor Einzug repariert wird.