Was machen?

1 Antwort

Auf keinen Fall ins Schwimmbad, die Zweijährige könntest du zwar mit einem Geschirr und eine Leine unter einem Sonnenschirm anpflocken, damit sie nicht ins Wasser fällt, aber den Fünfjährigen kannst du dann nicht zureichend beaufsichtigen ohne die Zweijährige zu vernachlässigen.

Im Grunde genommen kannst du nichts tun, was nicht in einem Umzäunten, gefahrenbefreiten Raum stattfindet oder explizite Aufsichtspersonen beinhaltete, denn in jedem Fall müsstest du dich sonst nach wenigen Minuten zweiteilen.