Was mache ich mit dem Eigentum von dem ex Mitbewohner der ohne mietvertrag bei mir gewohnt hat und seine Sachen nichtabgeholt?
5 Antworten
Tja, manche undurchdachten Dinge werden eben gleich bestraft ...
Du darfst sie nicht sofort entsorgen, sondern musst eine "angemessene Zeit" aufbewahren und zudem den Eigentümer verständigen. Der Gesetzgeber hat aber weder definiert, wie lange angemessen ist (wobei 6 Monate schon mal akzeptiert wurden), noch, wie viel Aufwand Du reinstecken musst, um den anderen ausfindig zu machen.
Du hast ein Vermieterpfandrecht, Wenn er dein Mieter mit mündlichem Mietvertrag war. Hat er wenigstens einmal Miete bezahlt? "Mitbewohner" ist vor dem Gesetz weder Fisch noch Fleisch.
Ihm schriftlich ein Ultimatum stellen mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Frist alles entsorgt wird (u.U. auf seine Kosten). Am besten per Gerichtsvollzieher zustellen lassen, da ist dann auch gleich die Rechtslage geklärt.
Vorerst einlagern bzw. aufheben.
Ohne mietvertrag und mit schulden die er bei mir hat. Ich werde meine lagerkosten nie wieder sehen
in ein Schließfach am Bahnhof damit, udn dann gibst du ihm den Schlüssel - dann kann er machen damit, was er will.
Er möchte nicht mehr alleine her kommen... und ich möchte ihn auch nicht mehr sehen
nun, eins von beidem wird sich nicht vermeiden lassen.
oder du hast den Krempel auf Dauer bei dir stehen udn riskierst bei Entsorgung, dass er dich klagt auf Schadenersatz.
wenn du den Rechtsweg einschlagen willst, kannst du ihn übrigens wg Besitzstörung klagen, wenn er seinen Krempel bei dir einfach liegen lässt.
Muss er dafür nicht nachweisen was er bei mir hatte?
Er möchte mir nicht seinen neue Adresse mitteilen also alles auf dem Postweg fällt aus
dann wirst du um den rechtsweg nicht herumkommen. Brief vom Anwalt...
Der wird sich nicht mehr irgendwo öffentlich melden.... da er mehrere tausende von € bei diversen Zwielichten Typen Schulden hast.
dann wird so ein Schreiben wohl gerichtlich hinterlegt udn gilt als zugestellt.
Was ist meinen lager kosten