Zählt Poststempel oder das Zustellung Datum, Betriebskostenabrechnung?
Hallo
Unser Vermieter hatte bis zum 31.12.24 zeit gehabt uns die Betriebskostenabrechnung zuzustellen. Erhalten haben wir diese aber erst am 03.01.25. Der Brief wurde per E-Post Brief verschickt und ist mit den 24.12.24 abgestempelt. Meine Frage ist jetzt zählt das Post Stempel oder das Datum an dem wir den Brief erhalten haben. Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.
Mfg Diana
1 Antwort
Natürlich zählt für die Frist die rechtzeitige Zustellung. Persönlich oder eben im Briefkasten, wobei bei letzteren die individuellen Umstände entscheiden, ob der Brief z. B. bis 18 Uhr am letzen Tag der Frist eingeworfen sein muss oder auch zu einer späteren oder früheren Uhrzeit.
Zum Hintergrund: Es geht also um die Abrechnungsperiode von 01.01.2023-31.12.2023?
Der Vermieter hat übrigens durchaus auch länger Zeit, wenn die Verzögerung nicht durch ihn verschuldet ist. Das müsste er aber auch nachweisen.
So oder so: Im Interesse eines spannungsfreien Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter, würde ich empfehlen die Nachzahlung trotzdem zu leisten, auch wenn man rechtlich nicht mehr dazu verpflichtet wäre. Zumindest wenn die Frist nur knapp verfehlt ist, würde ich es so handhaben und wenn man bisher ein gutes Verhältnis zum Vermieter hatte.
Wenn dem so ist, würde ich die Zahlung erstmal nicht leiden unter Verweis auf die fristgerechte Erstellung der Abrechnung.
Sollte er nachweisen können, dass es nicht seine Schuld war, würde ich teile der Abrechnung als nicht nachvollziehbar bzw. falsch zurückweisen. Wenn ihr Geld für Hausmeistertätigkeiten zahlt, die aber nicht erledigt werden Sonden nur von euch selbst, dann würde ich dafür auch nicht zahlen. Wäre aber natürlich gut, wenn man das vorher schonmal angezeigt hätte, dass der Hausmeister die Leitungen erbringt.
Wir hatten uns darüber keine Gedanken gemacht die nicht geleisteten Aufgaben des Hausmeisters zu melden, da es schon beim alten Vermieter so war das wir Mieter diese Aufgaben erledigt hatten, dieser hatte auch dem entsprechend die Hausmeisterkosten fair berechnet. Wenn der neue Vermieter den Hausmeister so übernimmt, dann sollte dieser auch wissen um welche Angelegenheit er sich kümmert.
Dann werden wir uns bei dem Vermieter melden mit Verweis auf fristgerechte Zustellung und mal schauen was wir als Antwort bekommen.
Ich danke Ihnen auf jeden Fall für die Antwort meiner Frage 😊
Ja, es geht um die Abrechnungspriode von 01.01.2023 - 31.12.2023
Also es ist die erste Jahresabrechnung von diesem Vermieter davor hatten wir einen anderen Vermieter gehabt. Ich hätte auch kein Problem damit die Nachzahlung zu leisten aber wenn man sich als Vermieter nicht mal um das Anliegen der Mieter kümmert (z.b. Mängel Beseitigung). Selbst Hausmeister Tätigkeiten (Gartenpflege, Flur Reinigung, Winterdienst u.s.w.) erledigen wir Mieter selber, aber dann auch noch 500€ mehr als beim alten Vermieter an Hausmeister kosten zu verlangen das ist schon heftig. Da sehe ich auch nicht ein das ich ihm entgegen komme.