Thermit zu Silvester zünden auf öffentlichem Grund erlaubt?
Bitte mit Gesetz/Beleg! Denn alles, was ich sonst finde, scheint aus der Luft gegriffen.
7 Antworten
Kerzen sind schon illegal auf öffentlichen Flächen.
Die Frage nach Thermit erübrigt sich damit..
Das Bußgeld dazu findest du im Umweltbußgeldkatalog deines Bundeslandes.
Da es kein pyrotechnischer Gegenstand der Kategorie II ist, ist es völlig egal ob gerade Silvester ist oder ein anderer Tag.
Natürlich nicht wäre save eine Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das Sprengstoff(Schutz)Gesetz!
Weil eine Sachbeschädigung zwangsläufig vorliegt sobald Du Thermit entzündest.
Das Zeug frisst sich sogar in Stahlbeton ^^
Aber nicht, wenn ich dafür sorge, dass ich einen geeigneten Untergrund habe.
Schwierig ....
Auf deinem eigenen Grundstück kann sich wegen einer Sachbeschädigung wohl kaum einer beschweren aber der Verstoß gegen das Sprengstoff(Schutz)Gesetz bleibt. Versuch mal mit einer KNO3 Rauchbombe by Selfmade. Geiles Zeug!
Wie kann Thermit ein Sprengstoff sein? Es brennt nur.
Hast du einen Beweis, damit ich deine Behauptung nachvollziehen kann?
Thermit wird als sprengstoffähnlicher Gegenstand gesehen rechtlich. Habe deshalb einen Eintrag im Bundeszentralrigister seit Jahren!
Ich schaue mal ob Ich etwas im Internet finde!
https://www.gesetze-im-internet.de/sprengg_1976/BJNR027370976.html schau selbst Vorsicht lang ?
Nein das war das komische. Es kam nicht vor Gericht und wurde auf keiner Weise verhandelt. Es kam nie wieder etwas. Aber es steht schon seit Jahren drinnen!
Glaube ich nicht. Da steht drin, dass du gegen das Sprengstoffgesetz verstoßen hast?
Ja natürlich steht es da. Nenne Mir einen Grund wieso Ich Dir Müll erzählen sollte!
Was sollte Ich davon haben ?
Das weiß ich nicht. Jedoch bringt mich das nicht weiter.
Du willst also eine juristisch einwandfreie, rechtlich verbindliche Aussage.
Dann geh bitte zu einem Anwalt.
Mir nützt halt bloß keine Antwort wie "das ist verboten"
Dagegen gibt es nichts einzuwenden, wenn du die dadurch entstehenden Schäden auch bezahlst. Diese Reaktion macht man bereits im Schulunterricht, daran ist nichts Besonderes..
Wenn du an allen wohlmeinenden Antworten herummaulst, dann mach es einfach und du wirst sehen wie lang die Liste aus dem StGb ist. die dir der Staatsanwalt vorliest. Bist halt beratungsresistent.
Nur, weil viele es sagen, heißt es nicht, dass es auch stimmt.
Es gibt auch sowas, das nennt man Halbwissen.
Woher nimmst du denn die Sachbeschädigung?