Das die Rückforderung des JC mit deinen Leistungen verrechnet wird

Du brauchst den Betrag also nicht zu überweisen. Je nach Sachlage erfolgt die Aufrechnung mit 10 oder 30 % der Regelleistung. Das JC hat die Aufrechnung zu begründen (Ermessensausübung) die Höhe steht WENN aufgerechnet wird ist jedoch festgelegt.

Es ist also ähnlich einer Sanktion, du erhältst weniger Geld ausgezahlt, nur das dem eine Forderung gegenübersteht.

Einfach und Umfangreich genug?