Was ist ein Qualifizierungsnachweis?

4 Antworten

Mit einem Qualifizierungsnachweis sollte ein bestimmter Abschluss oder eben eine weitere Qualifikation gemeint sein, ohne welche du eben nicht qualifiziert genug wärst, diese Ausbildung zu beginnen.

Schau dir die Ausbildungsvoraussetzungen an und welchen Abschluss du brauchst. Den schickst du mit.

Ein polizeiliches Führungszeugnis wird als solches benannt, wenn dies benötigt wird.

Viel Erfolg bei der Bewerbung! :)

Man müsste genau wissen, welche Zugangsberechtigung diese schulische Ausbildung hat. Mit Sicherheit sind da die qualifizierten Schulabschlüsse gemeint. Manchmal sind auch vorherige Ausbildungen gemeint

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen

Ja, Zeugnisse. Etwas wo drauf steht dass DU den besagten Abschluss gemacht hast.


gipsybrh 
Beitragsersteller
 29.01.2022, 19:08

Aber muss dieses Abschlusszeugnis dann beglaubigt sein?

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Kuhlmann26  29.01.2022, 19:12
@gipsybrh

Das hängt von demjenigen ab, der den Qualifizierungsnachweis von Dir verlangt. An Universitäten zum Beispiel, werden oft beglaubigte Abiturzeugnisse verlangt, weswegen an einigen erweiterten Schulen neben dem Originalzeugnis gleich mehrere Zeugniskopien ausgehändigt werden. An den Schulen geht man davon aus, dass die Abgänger sich nicht nur an einer Uni oder nur bei einem Arbeitgeber bewerben und das beglaubigte Kopien verlangt werden.

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gipsybrh 
Beitragsersteller
 29.01.2022, 19:14
@Kuhlmann26

Also bei mir ist es quasi eigentlich eine ganz normale Schule für eine Erzieherausbildung, deshalb bin ich mir nicht ganz sicher, was verlangt wird. Mehr steht da auch leider nicht

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Kuhlmann26  29.01.2022, 19:18
@gipsybrh

Du kannst ja zunächst eine unbeglaubigte Kopie zu den Bewerbungsunterlagen legen. Wenn eine beglaubigte Kopie verlangt wird, reichst Du sie nach. Oder, wenn Du noch Kontakt zur alten Schule hast, kannst Du Dir gleich ein oder zwei Kopien mit Schulstempel (Dienstsiegel) geben lassen. Dann musst Du später nicht woanders hinrennen, um das Zeugnis kopieren und beglaubigen zu lassen.

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