Mit einer einfachern Kopie des Zeugnisses bedeutet nicht eine amtlich beglaubigte Kopie, oder?
Hallo! IIch habe mich bisher an einigen Universitäten beworben und in machen Unis wollen, dass man den Antrag und Unterlagen bei der Bewerbung schicken muss. Bei der Anweisung steht "eine einfache Kopie des Abitur-Zeugnisses bzw. des Zeugnisses, das zum Studium berechtigt". Kann ich mein Zeugnis im Copyshop kopieren und so einreichen oder muss ich es jetzt beglaubigen lassen?
Schönes Wochenende:-)
4 Antworten
Amtlich beglaubigt ist mit Stempel und Unterschrift. Das ist normal nicht erforderlich, da Du zur Überprüfung das Orginal zeigen kannst.
Für eine Vorauswahl reicht eine einfache Kopie. Wenn du dann tatsächlich den Studienplatz bekommst, musst du natürlich die Originalzeugnisse noch vorlegen.
Wenn dort nur steht, das man eine Kopie des zeugnisses braucht, Dann braucht man kein beglaubigtes
Kann ich mein Zeugnis im Copyshop kopieren und so einreichen
Ja.
oder muss ich es jetzt beglaubigen lassen?
Nein, denn dann ist es ja keine "einfache Kopie" mehr, sondern eine beglaubigte Ausfertigung. ;)