Was ist eigentlich genau die Grenze zum „Inzest“ in Deutschland?


19.10.2024, 06:56

Danke für die Antworten. Vaginalsex mit den eigenen Eltern ist also verboten. Es können dann genetisch geschädigte Kinder entstehen. Was aber, wenn man verhütet? Dann ist das ja ausgeschlossen.

lynnmary1987  18.10.2024, 07:33

Rechtlich oder moralisch?

09Juliane 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 07:42

Beides

13 Antworten

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Rechtslage in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Inzest zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern ist strafbar. Abkömmlinge und Geschwister werden nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren; da es sich dabei um einen persönlichen Strafausschließungsgrund handelt, sind Anstiftung und Beihilfe strafbar. Die Staatsanwaltschaft, die mit einem Inzestfall entsprechend § 173 StGB betraut ist, kann allerdings (wie bei jedem Vergehen) nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren bei „geringer Schuld“ einstellen.[33]

§ 173 StGB stellt nur den Vaginalverkehr unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Seit Abschaffung der Strafbarkeit des Beischlafs mit Verschwägerten (vgl. oben) 1973 liegen die Verurteilungen auf konstant niedrigem Niveau.[34] So gab es 2021 nur fünf Verurteilungen (dabei sind aber nicht die vielen Fälle mitgezählt, bei denen eine schwererer Tatbestand, z. B. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, in Tateinheit stand).

https://de.wikipedia.org/wiki/Inzest


09Juliane 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 07:18

Ok. Danke.

Also geht es nur um Vaginalverkehr. Alles andere nicht.

tkyle  18.10.2024, 07:53

Inzestparaph 173 Absatz 3 wird gerne Unterschlagen.

Warum eigentlich?

Der Geschlechtsverkehr unter Geschwistern, sofern beide nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden nicht bestraft.

Zwischen "rechtlichen" und "moralischen" Grenzen muss man schon unterscheiden wenn man wissen will, wo denn eine Grenze genau liegt. Sonst redet man einfach aneinander vorbei.

Wo sie rechtlich, zumindest in Deutschland, liegen, wurde hier ja schon gut erklärt, bzw aus dem Internet zitiert.

Wo sie moralisch liegen ist nicht so einfach zu erklären. Wessen Moral? Die ist nämlich sehr kulturell geprägt und längst nicht so schwarz-weiß wie viele annehmen. Wobei sich die meisten Leute einig sind, dass "ihre" Moral so wie sie es schon als Kinder beigebracht bekommen haben, die "richtige" ist und das diese eben nur ein richtig und nur ein falsch kennt.

Das das bei wem anderen aber schon ganz anders aussehen kann, sorgt immer wieder für Probleme. Wäre es nicht so, dann hätte es zb gar keinen Grund gegeben diese Frage zu stellen.

Nehmen wir mal als Beispiel das Heiraten von Fettern ersten Grades - also Cousin und Cousine.

Das ist rechtlich je nachdem wo man ist mal erlaubt und mal nicht - aber lassen wir Recht mal Recht sein.

Moralisch wird in vielen Kulturen über so etwas (zurecht?) die Nase gerümpft bzw mindestens sehr sehr schräg geschaut wenn so was bekannt wird.

In anderen Kulturen wird so was allerdings als höchst wünschenswert begrüßt. Das sind meistens die Kulturen, die sehr darauf bedacht sind, innerhalb ihres eigenen Zirkels zu bleiben um eben die eigenen Moralvorstellungen weiter zu geben. Wird da innerhalb der Familie geheiratet, dann ist davon auszugehen, dass beide Ehepartner die selben Ideen haben und das sind die, die von der Familie gewünscht werden.

Hat jetzt eine von den beiden Ansichten mehr Gewicht? Mehr Anhalt zur "Richtigkeit"? Mehr Anstand?

Genetisch / Biologisch gesehen ist es eindeutig: man steigert das Risiko auf Erbkrankheiten. Aber das ist NOCHMAL eine ganz andere Herangehensweise.

Wer die gleichen Großeltern hat, sollte keine sexuelle Beziehung miteinander führen. Sprich: Cousin mit Cousine, Nichte mit Onkel, Tante mit Neffen ... das wäre alles nicht erlaubt. Zu nahe Verwandschaft. Bei gleichen Urgroßeltern bin ich mir nicht sicher; aber ich denke, sobald mindestens 4 Generationen Abstand vorhanden sind, sollte kein Inzest mehr vorliegen. Sprich: wenn zwei Personen den gleichen Ururgroßvater/die gleiche Ururgroßmutter haben.


bwhoch2  18.10.2024, 11:57

Cousin oder Cousine heiraten war zumindest bei uns ein absolutes NoGo.

Großcousine heiraten wäre möglich gewesen, aber dennoch hätten wohl alle anderen Verwandten die Nase hochgezogen.

Das sind aber nur die moralischen Einschränkungen.

Hallo,

sage ich mal so. Jeder Mensch ist anders und denkt über inzest auch anders,denn es ist das vorleben und erziehung spielt eine Rolle.

Du hast recht, wenn mann verhütet ist man sicherer.. Müssen aber am besten beide verhüten.

Falls wirklich sollche Familien gibt, dann muss das außenwelt nicht mitbekommen.

Bin der Meinung: Wenn spaß macht und alle es wollen, bitte schön...

Ich glaube, die Situationen sind im Einzelfall sehr unterschiedlich. Die gesetzlichen Regelungen können das nicht alles berücksichtigen. Es gibt da furchtbare Misshandlungen, was ganz schlimm ist. Es gibt aber auch schöne Erfahrungen, die niemandem schaden.


09Juliane 
Beitragsersteller
 30.10.2024, 05:53

Danke.