Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Konsul und einem Botschafter?

4 Antworten

botschaft ist die hauptstelle und konsulate sind die zweigstellen

Der Konsul (Pl. Konsuln, abgeleitet vom lat. Titel der höchsten römischen Staatsbeamten: „consul“, was wörtlich Berater bedeutet) ist eine Amtsperson (Konsularbeamter), die offiziell von einem Staat (Entsendestaat) zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land (Empfangsstaat) bestellt ist. Die Behörde, die der Konsul repräsentiert, heißt Konsulat. Sie kann als Konsularabteilung bei einer Botschaft angesiedelt oder eigenständig (beispielsweise als Generalkonsulat) organisiert sein. Von den (politischen) Gesandten oder Botschaftern eines Staates unterscheidet sich der Konsul durch die eher beamtlich als diplomatisch geprägte Stellung und Tätigkeit: Während der Diplomat die Interessen seiner Regierung gegenüber der Regierung einer fremden Macht zu vertreten hat, ist der Konsul vor allem den Interessen der Angehörigen des Entsendestaates im Empfangsstaat verpflichtet. Konsulate gelten daher nicht als diplomatische Vertretungen eines Staates, sie sind vielmehr Auslandsvertretungen eigener Art (konsularische Vertretungen).

Eine Botschaft ist eine ständige diplomatische Vertretung ein Konsulat eine konsularische Vertretung.

Eine diplomatische Vertretung übernimmt die Vertretung des Staates im Empfangsstaat. Aufgabe einer diplomatischen Vertretung ist etwa mit der Regierung des Empfangsstaates zu verhandeln und die Interessen des Entsendestaates zu schützen.

Eine konsularische Vertretung schützt natürlich auch die Interessen des Entsendestaates, ihre Aufgabe sind aber vor allem Verwaltungstätigkeiten, die Wahrung der Rechte der Staatsangehörigen des Entsendestaates, Rechtsinformation, Ausstellung von Reisepässen oder von Visa etc.

Diplomatische Missionen und konsularische Missionen sind daher zwei verschiedene Dinge (Konsulate sind daher auch keine Zweigstellen der Botschaft), wobei im Allgemeinen eine diplomatische Mission auch zugleich eine konsularische Mission ist -> eine Botschaft ist daher zugleich ein Konsulat (in der Praxis gibt es daher meist eine Konsularabteilung der Botschaft....).

Als Normalbürger hat man eigentlich meistens immer nur mit Konsulaten bzw. den Konsularabteilungen der Botschaften zu tun.


Niklaus  06.08.2008, 15:39

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Das Diplomaten- und Konsularrecht ist im WÜK (Wiener Übereinkommen über das Recht der konsularischen Beziehungen) und im WÜD (Wiener Übereinkommen über das Recht der diplomatischen Beziehungen) geregelt. In Art. 3 WÜD, 5 WÜK findest du die unterschiedlichen Aufgaben áufgelistet. Generell kann man sagen, dass die diplomatischen Beziehungen intensiver sind. Bsp. die diplomatische Mission kann die Aufgaben der konsularischen mit übernehmen Art. 3 WÜK. Intensiverer Schutz des Diplomaten ergiebt sich auch aus der Ausgestaltung des WÜD als self- contained regime, d.h. auf Verstöße gegen die WPD darf nur mit Mitteln der WÜD reagiert werden, z.b. Erklärung der PErson des Diplomaten zur persona non grata Art. 9 WÜD