Das Diplomaten- und Konsularrecht ist im WÜK (Wiener Übereinkommen über das Recht der konsularischen Beziehungen) und im WÜD (Wiener Übereinkommen über das Recht der diplomatischen Beziehungen) geregelt. In Art. 3 WÜD, 5 WÜK findest du die unterschiedlichen Aufgaben áufgelistet. Generell kann man sagen, dass die diplomatischen Beziehungen intensiver sind. Bsp. die diplomatische Mission kann die Aufgaben der konsularischen mit übernehmen Art. 3 WÜK. Intensiverer Schutz des Diplomaten ergiebt sich auch aus der Ausgestaltung des WÜD als self- contained regime, d.h. auf Verstöße gegen die WPD darf nur mit Mitteln der WÜD reagiert werden, z.b. Erklärung der PErson des Diplomaten zur persona non grata Art. 9 WÜD