Was ist die Privatrechtsordnung

1 Antwort

Privatsrechtsordnung bezeichnet eine freie Gesellschaft ohne Staat bzw einem Gewaltmonopolisten, in der alle Handlungen auf Freiwilligkeit basieren.

Der Begriff kommt aus der libertären Strömung und wurde von Hans Hermann Hoppe geprägt.

Freie Privatstädte nach Titus Gebel sind quasi die Umsetzung einer Privatsrechtsordnung