Was ist der Unterschied zwischen dem Nachrückverfahren und dem (früheren) Clearingverfahren?

1 Antwort

Wenn beim Bewerbungsverfahren mehr Bewerber:innen als Plätze vorhanden sind, wird eine Liste gebildet auf der alle Bewerber:innen einsortiert werden. Sagen wir 50 von 100 haben ein Zulassungsangebot erhalten. Wenn nun 10 von diesen 50 ihr Angebot nicht innerhalb der Frist annehmen, dann fliegen diese von der Liste. Dadurch werden diese Plätze wieder frei und die früheren Plätze 51 bis 60 erhalten ein Angebot. Das ist das Nachrückverfahren.

Sollten von diesen 10 verbliebenen Plätzen wieder welche nicht angenommen, dann kommen diese freien Plätze ins Clearing- oder Losverfahren. Das heißt, diese Plätze werden verlost.

Ein wichtiger Unterschied ist aber, dass man sich für das Clearing- Verfahren noch einmal bewerben muss. Dabei kann man sich auch bewerben, wenn man vorher nicht am normalen Auswahlverfahren teilgenommen hat.

Beste Grüße!