Was ist der Unterschied zwischen Betriebsrat und Personalrat?

3 Antworten

Der Betriebsrat vertritt Arbeitnehmer/innen in Betrieben/bei Arbeitgebern, die nicht dem öffentlichen Dienst zuzuordnen sind, also in der privat organisierten Wirtschaft.

Das entsprechende Betriebsverfassungsgesetz gilt bundesweit für alle Betriebe mit Betriebsräten.

Der Personalrat (die Personalvertretung) vertritt Arbeitnehmer/innen sowie Beamte/Beamtinnen bei öffentlichen Arbeitgebern.

Die entsprechenden Personalvertretungsgesetze gelten immer nur für Beschäftigte im öffentlichen Dienst in einem jeweiligen Bundesland bzw. für die Beschäftigten beim Bund.

Wegen der besonderen Strukturen bei öffentlichen Arbeitgebern gibt es auch inhaltliche Unterschiede zwischen dem Betriebsverfassungsgesetz und den Landespersonalvertretungsgesetzen/dem Bundespersonalvertretungsgesetz.

Beide Gremien aber haben ihren Ursprung im Betriebsrätegesetz vom 4.02.1920.

Personalrat ist das gleiche wie Betriebsrat, aber im öffentlichen Dienst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beratung in beruflichen Fragen