Darf sich der Betriebsrat in Private Angelegenheiten einmischen?

4 Antworten

Wir wissen nicht um was es geht.

Da der AG einer Fürsorgepflicht hat, könnte er verpflichtet sein, sich mit Dir um Deine Angelegenheiten zu unterhalten.

Wissen wir nicht.

Der Betriebsrat hat damit nichts zu tun.

Woher weis eine Betriebsrätin, über die privaten Vorgänge?


Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 16:33

Ich habe private Probleme und eine Betreuung beantragt und diese habe ich beantragt aufzuheben. Von der Aufhebung wusste keiner außer mir, da ich dies alles alleine machte. Als mich die Betriebsrätin anrief kannte Sie alle angeführten Punkte der Beschwerde und von der Aufhebung.

Die Beschwerde ging nur an die Entsprechende Stelle vom Gericht und an keine weiteren Personen.

Deswegen weiß ich selbst nicht Woher meine Betriebsrätin von den Privaten Vorgängen weiß. Ich will offen und ehrlich mit der Sache umgehen und beantworte auch gerne, das jeder genau weiß um was es geht.

Danke

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BVBDortmund  21.07.2020, 16:38
@Pearl1991

Was Du beim Amtsgericht erreichen willst, erfährt der AG, wenn Du im öffentlichen Dienst bist. Ist das so?

Wenn es nicht so ist, dann verwundert es micht sehr.

In Strafsachen steht sowas an:

https://de.wikipedia.org/wiki/Anordnung_%C3%BCber_Mitteilungen_in_Strafsachen#:~:text=Die%20Anordnung%20%C3%BCber%20Mitteilungen%20in,Strafverfahren%20an%20Dritte%20weitergeben%20d%C3%BCrfen.

Was aber kein Betreuungsverfahren betrifft.

Warum sollte eine Betriebsrätin darüber eine Mitteilung erhalten?

Ich bezweifle mal, dass auch Personalräte (öffentlicher Dienst) darüber informiert werden.

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Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 16:40
@BVBDortmund

Richtig, es ist keiner verpflichtet den Arbeitgeber oder den Betriebsrat zu informieren. Ich verstehe es auch nicht, aber die hatte Infos die kein Mensch außer mir hatte, woher sollte Sie die sonst haben. Ich habe das wirklich niemanden erzählt, ich war wirklich überrascht als Sie das alles wusste und auch etwas sauer, weil das eigentlich nicht sein kann. Ich weiß ja selbst nicht wer der Maulwurf ist und kann mir da eigentlich nur meine Betreuerin die angepisst war vorstellen, aber Beweise habe ich keine um ehrlich zu sein.

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BVBDortmund  21.07.2020, 16:43
@Pearl1991

Bekommst Du keine Antwort, wenn Du die Betriebsrätin fragst, woher sie es hat?

Frage die Betreuerin, ob sie die Mitteilung gegeben hat!

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Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 16:46
@BVBDortmund

Nein darauf gibt Sie keine Antwort, sondern Ignoriert mich. Meine Betreuerin ist ein Thema für sich. Gegen die habe ich gestern eine Strafanzeige erhoben und das nicht ohne Grund habe Beweise genug die die Anzeige bekräftigen. Das nur zu dem Thema Betreuerin. Die Ignoriert mich auch bei Fragen. Aber eine andere Person die das an Sie weiter getragen hat kann ich mir nicht vorstellen um ehrlich zu sein.

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BVBDortmund  21.07.2020, 16:50
@Pearl1991

Dann solltest Du der Betreuerin schriftlich darum bitten, Dir über ihre bisheringen Tätigkeiten schriftlich Bericht zu erstatten und Aufklärung ggf in der Sache AG ung BR zu geben.

Weis sie wo Du arbeitest?

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Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 16:56
@BVBDortmund

Ja das weiß Sie wo ich arbeite.

Mit Hilfe eines Bekannten habe ich Sie mittlerweile 7 mal angefragt mir bestimmte Dinge auszuhändigen und bestimmte Dinge zu erklären und es kam nichts, wir vermuten das Sie mir bewusst mein Eigentum unterschlägt und nichts mitteilt, weil sie Veruntreut. Aber das ist nur ein Verdacht bisher. Leider kommt von der Betreuerin gar nichts. Egal wie oft man Sie bittet. Sie ignoriert solche unangenehme Themen einfach. Das ist ein Punkt der Anzeige gestern.

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BVBDortmund  21.07.2020, 16:59
@Pearl1991

Zuständig wäre das Amtsgericht. Du mußt von dem Richter angehört werden.

Hast Du den Amtsrichter informiert? Die Betreuung abgelehnt.

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Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 17:02
@BVBDortmund

Natürlich weiß das Amtsgericht bescheid. Die Aufhebung ist so gut wie durch, aber es passiert nichts. Für mich steht immer noch im Raum, wie kann ich mich gegen den Betriebsrat währen und darf er das in dem Zusammenhang alles?

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BVBDortmund  21.07.2020, 17:06
@Pearl1991

Falls, Du hast einen Auskunftsanspruch, die Betreuerin hat gegenüber dem Amtsgericht eine Berichtspflicht. Willkürlich und unprofessionell darf sie nicht handeln, sonst ist sie als Betreuerin nicht geeignet ist.

Du kannst dem Betriebsrat untersagen, Dich nochmal dazu anzusprechen.

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Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 17:08
@BVBDortmund

dies habe ich bereits zweimal, aber sie unterlässt es nicht. Aber werde das mal beim Amtsgericht anfragen wer die info raus hat. Danke dir dafür

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Davon steht nichts im Betriebsverfassungsgesetz. Diese Betriebsrätin hat scheinbar volle Deckung vom Arbeitgeber, die Sorte kenne ich aus unsrem Konzern, das sind eigentlich eher Arbeitgebervertreter, denen kann man nichts anvertrauen.

Wenn jemand beim Gericht seine Verschwiegenheitspflicht verletzt hat, kann der auch ganz schönen Ärger kriegen, vielleicht der zuständige Sachbearbeiter? Den sollte man doch mal konkret anrufen und nachhaken, was da eigentlich abgeht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 17:11

Danke dir für die Antwort. Diese Ist auch sehr Hilfreich. Werde ich gerne mal beim Gericht anfragen, ob die mir Auskunft geben. Aber mir wird ja alles unterschlagen, da ich dies schon mehrfach angefordert habe. Bis heute nichts da. Deswegen war ich auch gestern bei der Polizei und erhob anzeige gegen meine Betreuerin. Habe langsam keine Geduld mehr.

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Ploppy8888  21.07.2020, 17:25
@Pearl1991

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung und damit einen Anwalt hat, kann der bei Gericht Akteneinsicht verlangen, aber ich fürchte sowas hast Du wohl nicht?

Was mir dazu nur noch einfällt, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Betreuerin, dann muss sich der Vorgesetzte wenigstens mal mit der Schweigepflichtsverletzung befassen und eine Stellungnahme schreiben. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann jeder kostenlos machen, sie richtet sich wie schon gesagt an den Vorgesetzten. Diese ist auch formlos, das heisst einfach in einem Brief höflich aber bestimmt schreiben worüber man sich beschwert, und ab in den Briefkasten.

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Pearl1991 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 17:31
@Ploppy8888

@Ploppy888 du weißt nicht was ich mit meinem Bekannten in den letzten 14 Tagen alles bereits ans Amtsgericht geschickt habe. Ist ein Fetter Ordner an Schriftsätzen bereits voll und auf nix wurde bisher so wirklich reagiert. Aber Ich finde schonmal gut das dies der Betriebsrat nicht darf und das werde ich ihr auch gerne nochmal deutlich mitteilen. Herzlichen Dank für deine Antwort.

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BVBDortmund  21.07.2020, 19:14
@Ploppy8888

Wenn die Betreuerin freiberuflich tätig ist, gar keine Vorgesetzte hat, ist sie trotzdem dem Amtsgericht berichtspflichtig.

Reagiert das Amtsgericht untätig, ist erst die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter beim Landgericht möglich.

Wenn keine Antwort kommt, ist es das Ende der Fahnenstange.

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Vor ca 3 Wochen rief mich unsere Betriebsrätin an und wollte mich dazu zwingen im Dienst private und persönliche Telefonate zu führen, nur zur Info ich arbeite im direkten Kundenkontakt. Des Weiteren Misch sie sich bei mir in Private Angelegenheiten ein und versucht mir diese Auszureden, die gar nichts mit der Arbeit zu tun haben.

Trage genau das Deinem Arbeitgeber vor.


BVBDortmund  21.07.2020, 17:01

Warum sollte sie, der AG könnte nicht es bisher wissen.

Eher würde es ein Amtsenthebungsverfahren gegen die Betriebsrätin geben.

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