Was ist der Bundestag? Geschichte und Funktion

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Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz im Reichstagsgebäude in Berlin. Er wird im politischen System als einziges Verfassungsorgan des Bundes direkt vom Staatsvolk (Staatsbürger) gewählt (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG i.V.m. Art. 38 GG). Die gesetzliche (§ 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG) Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. Die tatsächliche Anzahl ist aufgrund von Überhangmandaten meist höher.

Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus. Dem Bundestag steht der Bundestagspräsident vor.

Im aktuellen 17. Deutschen Bundestag gab es ursprünglich 24 Überhangmandate, jetzt noch 22, so dass er insgesamt aus 620 Abgeordneten besteht. Bundestagspräsident ist der CDU-Politiker Norbert Lammert.

Als Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Eduard Oswald (CDU/CSU), Wolfgang Thierse (SPD), Hermann Otto Solms (FDP), Petra Pau (Die Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen) gewählt.[1] Der Alterspräsident, aktuell der CDU-Politiker Heinz Riesenhuber, leitet gemäß Geschäftsordnung die 1. Sitzung des Deutschen Bundestages bei einer neuen Legislaturperiode.

Der Bundestag hat eine Vielzahl von Aufgaben: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert das Grundgesetz, die Verfassung. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrats, der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist. Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Staaten und Organisationen (internationale Verträge) und beschließt den Bundeshaushalt. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er unter anderem mit absoluter Mehrheit den Regierungschef (Bundeskanzler) und wirkt mit bei der Wahl des Staatsoberhauptes (Bundespräsident), der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr. Politisch bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche der Bevölkerung auszudrücken und umgekehrt die Bevölkerung zu informieren.

mehr Hier >> http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag

Im Bundestag sitzen Leute, die alles durchwinken, was ihnen die Industrie - und Handelsverbände ( " Die Wirtschaft " ) diktieren .

Dann google mal nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland. Du wirst sicher nicht erwarten, daß hier jemand einen Roman schreibt, und die Chancen für ein klitzekleines Dankeschön sind auch noch mikroskopisch. Google und Wikipedia helfen auch hier weiter. Und es gibt sogar Bücher zu diesem Thema. Das sind diese altmodischen Blätterstapel, zusammengeklebt und mit Deckeln oder und unten.


Ypsilon95 
Beitragsersteller
 01.10.2011, 22:38

Ja ich habe dort schon viel recherchiert, jedoch wüsste ich gerne nur die Basics darüber. da es soo übertrieben viel gibt.

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dawala  02.10.2011, 09:32
@Ypsilon95

Wenn Du meinst es ist übertrieben viel an Information über jene welche uns sowohl im Inland als auch im Ausland vertreten, uns unsere Gesetze geben, uns über alles informieren was uns betrifft

dann ist das absolut Deines.

Sicher, es ist kompliziert - geworden. Und das vor allen Dingen in den letzten Jahren.

Wusstest Du, dass die Abgeordneten sich ihre Reden schreiben lassen können und dann einfach schriftlich zu Protokoll geben können? Sie müssen nicht anwesend sein. Sie bekommen für ihre Tätigkeit in einem der vielen Ausschüsse Extrageld.

Ich gebe Dir einen Tipp wie sich das besser verstehen lässt:

Suche Dir ein Thema das Dich interessiert. Und schaue, was der Bundestag dazu so macht. Ausschusssitzungen kannst Du online ansehen, bei den E-Petitioinen nachlesen was es dazu gibt, ob es auf der Tagesordnung steht und in welcher Form und so fort.

Ansonsten steht Gute-Frage nicht zur Unterstützung für Faulheit zur Verfügung. Dies ist hier ein Ratgeberportal.

Dass Du in der Schule nichts darüber gelernt hast ist Ländersache und liegt damit in der Verantwortung des Bundesrates. - Auch wieder so ein komplexes Thema das zu ergründen sich lohnt.

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