Was haltet ihr von der Diskussion dem Faschisten Bernd Höcke die Grundrechte zu entziehen, das fordert eine Petition?

Das Ergebnis basiert auf 16 Abstimmungen

Nein. 88%
Ja, ihn sollten die Grundrechte entzogen werden 13%

11 Antworten

Ihm sollen nicht die Grundrechte entzogen werden, sondern nur einige (Art. 5/1, 5/3, 8, 9, 10, 14, 16a)

Z. B. bleibt seine Würde weiterhin unantastbar. (Art. 1/1)

Nein.

Nein - ich bin dagegen, ihm die Grundrechte zu entziehen. Generell bin dagegen, jemandem die Grundrechte zu entziehen. Die sollten in einer Demokratie unverhandelbar sein.

Nein.

Selbst wenn er das ist. Es ist mir nicht bekannt daß eine faschistische Gesinnung reicht um die Grundrechte entzogen zu bekommen. Ich meine wir sprechen doch über die politische Gesinnung. Warum soll die schwerer gewertet werden, als zB Gesetzestreue? Heutzutage ist doch die Abneigung gegen Faschisten nur darin begründet, was sie tun könnten und nicht getan haben. Warum mißt man die Leute nicht daran? Weil dann die komplette Regierung ihre Grundrechte verlieren würde? Wegen Veruntreuung, Meineid und zwei Urteilen des Bundesverfassungsgerichts?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn ein Fall für so eine Grundrechtsverwirkung vorliegt und das Bundesverfassungsgericht Anlass sieht dies zu Prüfen und so zu beschließen, dann ist das auch okay.

Jemandem auf Teufel komm raus Grundrechte aberkennen zu wollen halte ich für sehr gefährlichen Schwachsinn. Denn letztlich höhlt das die Grundrechte aus und untergräbt einerseits ihre massive Bedeutung, andererseits auch die Schutzpositionen, die sie in Deutschland (zum Glück!) genießen.

Ansonsten schwinge ich mich nicht zum Verfassungsrichter auf. Wenn es dazu kommt, dann werden verschiedene Fälle sehr detailliert betrachtet werden müssen und diese Betrachtung ist mir (und auch allen anderen hier, nebenbei) schlicht nicht möglich.

Nein.

Wie immer wird das Thema "Faschist" völlig aus dem Zusammenhang gerissen...

Dass Höcke als Faschist bezeichnet werden darf, beruht auf einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen. Am 26. September 2019 hat das Thüringer Gericht entschieden, dass ein Verbot der Bezeichnung „Faschist“ im Fall von Björn Höcke wohl rechtswidrig wäre. Konkret ging es damals um eine Auseinandersetzung in Eisenach. Die AfD veranstaltete dort ein Familienfest. AfD-Gegner meldeten eine Demonstration an. Das Motto: „Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Björn Höcke.“ Daraufhin erteilte die Stadt Eisenach als Versammlungsbehörde eine Auflage zum Kundgebungsthema: „Die Bezeichnung ‚Faschist‘ ist im Rahmen der Kundgebung untersagt.“

Gegen dieses Verbot klagten die Veranstalter im Eilverfahren. Mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht Meiningen kam zum Schluss: Die Auflage der Stadt sei „nach summarischer Prüfung rechtswidrig“. Die Richter gingen erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger mussten also nicht beweisen, dass die Behauptung richtig ist, sondern nur, dass sie für diese Veranstaltung zulässig ist. Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil die „Auseinandersetzung in der Sache“ im Vordergrund stehe und nicht die Abwertung der Person.

Im Klartext: Es geht also um eine erstinstanzliche Pilotentscheidung, die in großer Eile zustande kam. Obwohl Björn Höcke nun tausendfach als „Faschist“ tituliert wurde, geht er bis jetzt! lediglich nicht dagegen vor. Wenn er wollte, könnte er in jedem einzelnen Fall Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten oder zivilrechtlich die Unterlassung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte fordern.

Einfach mal informieren und vielleicht ein bisschen vorsichtiger mit den Aussagen. Jedesmal, wenn das Wort "Faschist" in diesem Zusammenhang geschrieben wird, wird das auch irgendwo registriert und die Verjährung von Verletzungen des Persönlichkeitsrecht beträgt nach § 195 BGB 10 Jahren. Und nur weil jemand momentan andere Dinge für wichtiger hält, heißt das nicht, dass er sowas schleifen lässt.