Was haben wir für Rechte bei einer Hotelumbuchung?

4 Antworten

Hallo,

es handelt sich hierbei um eine wesentliche Vertragsänderung. Das Problem ist aber, wenn ihr die angebotene Alternative nicht akzeptieren wollt, ist die logische Konsequenz daraus - Rückabwicklung des Vertrages... also die kostenfreie Stornierung der Buchung. Dann habt ihr zwar euer Geld zurück aber keine Reise mehr - wollt ihr euch etwas neues buchen, geht das nur zu den jetzt im Markt befindlichen Preisen.

Selbstredend könnt ihr auch ein Gegenangebot machen... also mitteilen, dass ihr unter bestimmten Bedingungen (Preisnachlass) die Alternative akzeptieren würdet oder selbst ein Alternativhotel benennen, welches für euch in Ordnung wäre. Das Gegenangebot hingegen muss der Veranstalter aber nicht annehmen.

Wie kommst du darauf dass keine Direktflüge nach RMF stattfinden würden? Sowohl für April als auch für Juli finde ich Verbindungen von diversen deutschen Flughäfen...

LG, Chris

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2006 in verschiedenen touristischen Bereichen tätig

Solche Sachen enden mitunter vor Gericht. Was aber meistens unbürokratischer geht, ist die Reise wegen der nicht zufriedenstellenden Umbuchung zu stornieren und sein Geld zurück zu bekommen.

Wenn der Reiseveranstalter euch nichtsdestotrotz liefern kann was ihr gebucht habt könnt ihr den Vertrag stornieren.

Ihr könnt auf jeden Fall ein gleichwertiges Hotel verlangen:

Ihr habt das vertraglich so unterschrieben und bezahlt,

und eine Herabstufung wäre Vertragsbruch.

Nehmt euch einen Anwalt oder fragt beim Verbraucherschutz nach.

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