Was haben wir für Rechte bei einer Hotelumbuchung?
Hallo,
Wir haben im Januar für Juli eine Ägyptenreise in ein 5-Sterne Resort in El Gouna gebucht. Nun bekamen wir eine Mail von unserem Reiseveranstalter, dass wir umgebucht werden müssten, ohne einen Grund zu nennen. Das Alternativhotel war leider nicht halb so schön, schlechter bewertet und um einiges günstiger.
Haben wir das Recht auf ein vergleichbares Angebot zu bestehen, auch wenn die Preise in der Zwischenzeit sehr gestiegen sind? Oder müssen wir uns mit einem Hotel zufrieden geben, das nun den gleichen Preis hat, als unser Frühbucher Angebot?
Noch dazu kommt, dass wir seit Tagen nichts mehr von unserem Reiseveranstalter hören. Hat jemand einen Tipp für uns, ein gutes Alternativangebot zu bekommen?
Wisst ihr auch vielleicht etwas darüber, warum momentan keine Direktflüge nach Marsa Alam statt finden?
Vielen dank und herzliche Grüße,
Omakaputt123
4 Antworten
Hallo,
es handelt sich hierbei um eine wesentliche Vertragsänderung. Das Problem ist aber, wenn ihr die angebotene Alternative nicht akzeptieren wollt, ist die logische Konsequenz daraus - Rückabwicklung des Vertrages... also die kostenfreie Stornierung der Buchung. Dann habt ihr zwar euer Geld zurück aber keine Reise mehr - wollt ihr euch etwas neues buchen, geht das nur zu den jetzt im Markt befindlichen Preisen.
Selbstredend könnt ihr auch ein Gegenangebot machen... also mitteilen, dass ihr unter bestimmten Bedingungen (Preisnachlass) die Alternative akzeptieren würdet oder selbst ein Alternativhotel benennen, welches für euch in Ordnung wäre. Das Gegenangebot hingegen muss der Veranstalter aber nicht annehmen.
Wie kommst du darauf dass keine Direktflüge nach RMF stattfinden würden? Sowohl für April als auch für Juli finde ich Verbindungen von diversen deutschen Flughäfen...
LG, Chris
Solche Sachen enden mitunter vor Gericht. Was aber meistens unbürokratischer geht, ist die Reise wegen der nicht zufriedenstellenden Umbuchung zu stornieren und sein Geld zurück zu bekommen.
Wenn der Reiseveranstalter euch nichtsdestotrotz liefern kann was ihr gebucht habt könnt ihr den Vertrag stornieren.
Ihr könnt auf jeden Fall ein gleichwertiges Hotel verlangen:
Ihr habt das vertraglich so unterschrieben und bezahlt,
und eine Herabstufung wäre Vertragsbruch.
Nehmt euch einen Anwalt oder fragt beim Verbraucherschutz nach.