Was für Rechte hat man als 16 jähriger gegenüber seinen Eltern?

7 Antworten

Du hast viele Rechte, die Dir auch keiner nimmt!

Aber solange Du nicht volljährig bist, haben Deine Eltern als Erziehungsberechtigte das Recht und die PFLICHT auf Deine Erziehung einzuwirken und diese sicherzustellen.

Und selbst wenn Du später dann mal 18 bist, solltest Du dann noch bei Deinen Eltern wohnen, hast Du zwar die Rechte eines Volljährigen, solltest Dich dennoch unterordnen.

Alternativ kannst Du natürlich ausziehen, aber dann viel Spaß, dann hast Du alle Rechte, bekommst aber auch das volle Leben zu spüren, mit ALLEN PFLICHTEN!

Unterordnen.......klingt sehr menschenunwürdig......mit 18 noch zu Hause wohnen kann jeder selbst entscheiden, ich bin zum Glück mit 17 raus, sich unterordnen ab Beginn freier Wille, Reife niemals.....eher so wie ich es als Ma machte/mache altersgerechter Umgang/Erziehung auch mit Fehlern, aber Grundhaltung Liebe, Respekt, bedingungslose Bindung zum Kind, Kinder sind nicht für ihre Eltern da, sondern wir für sie!!!!!

Ich hatte keine gute Kindheit, keine gute Teenagerzeit, keine Pubertät durchleben dürfen.......seit 30.Lebensjahr erst komplett frei....... allerdings mit Narben die nie weggehen.....

solange du unter dem dach deiner eltern wohnst dürfen sie dir vieles verbieten. 

Vollendung des 16. Lebensjahres[Bearbeiten]
  • Beschränkte Ehemündigkeit (Befreiung vom Eheverbot, § 1303 BGB)
  • Testierfähigkeit (§ 2229 BGB)
  • Einsichtsrecht ins Geburtenregister (adoptierte Kinder, § 62Personenstandsgesetz, bis 1. Januar § 61 Abs. 2 PStG)
  • Pflicht zum Besitz eines Personalausweises oder anderen Passes (§ 1 PAuswG)
  • Handlungsfähigkeit nach Asylverfahrensgesetz (§ 12) und Ausländerrecht (§ 80 Aufenthaltsgesetz)
  • Einwilligung in Organentnahme nach Tod (§ 2 Abs. 2 TPG)
  • Aktives Wahlrecht in der Sozialversicherung (§ 50 SGB IV)
  • Aktives Kommunalwahlrecht in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg
  • Aktives Kommunalwahl- und Bürgerschaftswahlrecht (Landtag) im Land Bremen, Brandenburg und in Hamburg[2]
  • Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanz- und Filmveranstaltungen bis 24 Uhr (§ 4, § 5 Jugendschutzgesetz)
  • Ende des Abgabeverbotes von Alkohol (außer Branntwein, § 9 Jugendschutzgesetz)
  • Altersgrenze bei Medien (FSK und USK)
  • Führerscheinerwerb Klasse A1, AM, L, T (§ 10 Abs. 1 FeV)
  • Ende des strafrechtlichen Schutzes bei Straftaten, die die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (§ 171 StGB) beinhalten
  • Ende des strafrechtlichen Schutzes bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener (§ 174 StGB) sowie von Jugendlichen (§ 182 StGB, hier Schutz überwiegend bis zum 18. Lebensjahr) und bei der Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
  • Erwerb der Segelfluglizenz (§ 23 LuftVZO)

quelle : wikipedia

also in dein alter darfst du bis 22 uhr draussn bleiben und wenn du ein passt hast auch maln sekt kaufen o.O ansonsten muddu noch auf deine eltern hoehren da die dir erst mit 18 jahren nichts mehr verbieten koennen


Mit Sicherheit hast Du Rechte gegenüber Deinen Eltern, die hattest Du sogar bereits vor der Geburt. Deine Rechtsposition gegenüber Deinen Eltern wird im Prinzip stärker, je älter Du wirst.

Aber davon unabhängig: Du solltest immer ein möglichst gutes Verhältnis zu Deinen Eltern haben. Wenn man sich als Jugendlicher einen Rechtsanwalt holen muss, um gegen die Eltern vorzugehen, ist das ganz großer Mist und nur in üblen Extremsituation die bessere Lösung. Ansonsten Verständigung ansteuern.

Besser: Stelle hier konkrete Fragen, was Du willst und was Dir Deine Eltern verwehren. Dann fallen auch konkrete Antworten leichter.


Stresser0418 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 22:18

Die haben nicht nur gegen sie etwas weil sie deutsche ist und wir Türken und weil sie einen anderen glauben hat meine Eltern haben auch beide etwas gegen mich die sind seid 11 Jahren getrennt meine Mutter will zum Jugendamt weil die mich nicht mehr will und mein Vater will mich auch nicht weil der jetzt eine neue hat und die mich nicht mag und ich darf kein bisschen raus zu meiner Freundin und mich um sie sorgen ich haue zwar trotzdem von Zuhause so ab um sie zu sehen aber dann kriege ich richtig Ärger

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Stresser0418 
Beitragsersteller
 31.05.2015, 20:55

Also meine Eltern wollen nicht das ich was mit meiner Freundin zu tuen habe verbieten mir das ich mich mit ihr treffe und ich darf nicht aus dem Haus und das bis zu den Sommerferien nicht nicht mal an Wochenenden das geht schon seid drei Wochen so sonst kriege ich richtig Ärger falls ich mal raus gehen sollte ich darf nur zur Schule und wieder zurück sonst darf ich nur Zuhause bleiben dürfen die mir das verbieten raus zu gehen ?

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nobytree2  31.05.2015, 21:16
@Stresser0418

Das ist etwas krass, das is ja Hausarrest, weil Du eine Freundin hast. Was haben die gegen die Freundin? Aber notfalls die 2 Jahre durchhalten. Danach bist Du frei. Immer den Verstand mitnehmen, möglichst Extremmaßnahmen vermeiden.

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