Ich habe folgendes Problem. Wir wohnen auf einem Bauernhof mit rund 80 ha Forst und Wald drumherum. Alles unser Privatbesitz aber von der Allgemeinheit zum Spazierengehen genutzt. Die Hofstelle ist eingezäunt. Leider gelingt es unserem Hund ( ehemaliger Strassenhund ) immer wieder den Zaun zu überwinden, unterwinden oder was auch immer. Er ist da sehr einfallsreich. Er ist ein lieber kleiner Kerl, eher ängstlich, der für niemanden eine ernsthafte Bedrohung darstellt und ist dennoch selbstverständlich versichert. Er hat nur ein Problem, er verbellt Jogger, die leider hin und wieder über unser Gelände laufen. Nun bin ich mit einem solchen aneinander geraten, der auf meinen Hund losgegangen ist. So rein moralisch denke ich, soll er doch den Kilometer außen rum laufen, wenn ihn mein Hund stört. Rechtlich weiß ich natürlich, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass mein Hund niemanden verletzt. Macht er aber auch nicht. Er nervt halt nur. Ein allgemeines Betretungsverbot kann ich nicht aussprechen und will ich auch gar nicht. Aber faktisch bedeutet das doch für mich, dass ich mein Grundstück entweder auf 2,00 m mit Stahlzaun ( wofür ich im Außenbereich erstens keine Genehmigung bekomme und den ich 2. gar nicht finanzieren kann ) einfrieden müßte oder meinen Hund auf meinem eigenen Grundstück nicht mehr laufen lassen kann. Zum Wohle der Allgemeinheit...Alles etwas unbefriedigend... Was erwartet mich, wenn sich jemand beschwert? Wie ist die Rechtsgrundlage bei freilaufenden Hunden auf so großen privaten Grundstücken? Hat schon mal jemand ein ähnliches Problem gehabt?
Und bitte keine Erziehungstipps...Habe alles durch inklusive teurem Hundetrainer..
Danke