Was für eine Strafe dafür?

2 Antworten

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Strafgesetzbuch (StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

So, hier hast du deine Antwort. Deine Aktion würde diesen Straftatbestand sehr wahrscheinlich erfüllen.


opanobi  03.07.2024, 06:22

Und noch ein Hinweis dazu: mit 14 ist man strafmündig!

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Wenn es dir Spaß macht, so mache es einfach da, wo es legal ist. Beispielsweise könntest du mit einem Erziehungsberechtigten in ein Schwimmbad gehen, wo es auch eine gemischte Sauna gibt, dann kannst du dort vom Schwimmbad in die Sauna gehen. Dort guckst du, ob da jemand ist, der dich sehen würde, wenn du dort die Badehose ausziehst. Und dann achte auf die Reaktionen.

Oder jetzt bei dem schönen Wetter könntest du an einen Baggersee gehen, wo sowohl mit Badehose als auch Fkk gebadet wird. Dann gehe einfach zu der Stelle wo der Übergang ist von Normal-textilisiert zu Fkk. Da bleibst du eine Weile in Badehose. Wenn die Situation günstig ist, wenn du meinst, das da jemand ist, der auf dich schaut, dann ziehst du die Badehose aus.


anranolilo 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 00:00

Darf man denn schon mit 14 an einen FKK Strand?

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