Was für ein Geld wird meinen Eltern für mich abgezogen?

4 Antworten

Solange ein Kind in die Schule geht, bekommen Empfänger von Arbeitslosengeld einen Zuschuss für den Lebensunterhalt des Kindes.

Sobald es selber Geld verdient, kann es seinen Lebensunterhalt ganz oder teilweise selbst bestreiten - dann haben die Eltern kein Anrecht mehr auf die Kinderzulage, oder sie wird entsprechend der Einnahmen des Kindes gekürzt.

Wenn Du mit deiner Ausbildung fertig bist, kommt es darauf an was Du nun für Einkommen erzielst.

Würdest Du Erwerbseinkommen erzielen, gelten darauf Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, die theoretische vom Nettoeinkommen abgezogen werden und dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen ergeben.

Das würde dann entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet, ist das anrechenbare Einkommen höher als dein Bedarf, würdest Du auch als Kind unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Eltern fallen.

Dann würden sie für dich gar keine Leistungen mehr erhalten, müsstest dann aus deinem Einkommen deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Eltern zahlen.

Während der Ausbildung, Schule oder Studium gilt seit Juli 2023 auf Erwerbseinkommen für Kinder unter 25 Jahren der erhöhte Grundfreibetrag bis auf Höhe der Minijobgrenze.

Bis dahin würde also gar nichts auf deinen Bedarf angerechnet, wäre das Einkommen höher als die Minijobgrenze, gelten weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll.

Ja, das wird dann weil du ja Geld verdienst in deiner Ausbildung dann vom Amt angepasst, ihr seid ja zusammen eine Bedarfsgemeinschaft.


xxJoorinxx 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 02:12

Achso, danke für deine Antwort

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Es werden alle Einkünfte und Ersparnisse der Bedarfsgemeinschaft (des Haushaltes) zusammengerechnet. Danach wird der Anspruch berechnet. Mehr Einkommen = weniger Geld vom Jobcenter, da der Staat nur unterstützt, damit man genug zum überleben hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Schulische und normale Ausbildung + an der Uni gearbeitet