Was droht bei Angeln ohne Angelschein und gleichzeitigem Catch and release?Ich frage nur aus Interesse?

6 Antworten

Fischwilderei (ist ähnlich wie Diebstahl) wenn man ohne Angelerlaubnis angelt, wenn man eine bräuchte.

Der "Angelschein" hat erst einmal nichts zwingend damit zu tun. Der Angelschein ist umgangssprachlich und steht für den Fischereischein. Das ist der Schein, den man bekommt nachdem man eine Prüfung abgelegt hat und diesen bei der Gemeinde beantragt hat. Dieser Fischereischein ist aber nicht überall nötig in Deutschland. Das scheinen viele nicht zu verstehen. Übrigens braucht man auch nicht immer eine Angelerlaubnis. An freien Gewässern gar nicht nötig, sind aber wenige Ausnahmen.

Wenn du aber eines oder beides benötigst, um legal angeln zu können bekommst du halt ein Problem (Fischwilderei) bzw. wird man vielleicht auch unterstellen, dass du gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hast, da du keine Fachkenntnisse vorweisen kannst wie man mit Fischen umgeht (und du da auch Fische liegen hast). Aber dann könnte man sich eben darauf berufen was ich eben davor schrieb.

Catch & Release müsste man dir nachweisen können. Catch & Release bedeutet nicht einen Fisch, den man nicht verwerten will wieder ins Wasser zu werfen. Das ist in der Regel nicht illegal, außer es gibt ein "Abknüppelgebot" wie in Bayern. C&R bedeutet, dass man mit Vorsatz Fische fängt, die man von vornherein wieder ins Wasser werfen will, wo es also von Anfang an keine Verwertungsabsicht gibt. Das müsste man dir nachweisen. Wenn das gelingt ist das eben ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Fischereigesetz, Gewässerordnug....

Tatwerkzeug wird generell einkassiert, dazu wird es sehr wahrscheinlich noch eine Geldstrafe geben.

Woher ich das weiß:Hobby – Über 20 Jahre Erfahrung

MoinMeister1234 
Fragesteller
 02.07.2020, 14:38

Danke für die ausführliche antwort

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Hallo @MoinMeister1234

Du erwähnst wenigstens zwei Straftaten. Zuerst kommt die Strafanzeige wegen Fischwilderei. Dabei spielt der Faktor Fisch keine Rolle. Es ist auch egal, ob mit der Angel, Netz oder Hand gefischt wird. Deshalb heißt es ja Fischereierlaubnis. Schon die Anzeige allein kostet mindestens 200 €, was in Deutschland noch billig ist. Darauf kommen noch die Prozesskosten.

Unterschiede in den Bundesländern und Einzelfällen gibt es nur bei der Art der Erlaubnis, welche vorzuweisen ist.

Wenn dann noch der Faktor Fisch dazu kommt, ist eine zusätzliche Anzeige wegen Tierquälerei fällig. Das Tierschutzgesetz zählt zu den Ordnungswidrigkeiten und wird im Bußgeldverfahren entschieden. Wenn Du keine Fischerprüfung hast, kannst Du dich bei C&R evtl. mit Dummheit (Fahrlässigkeit) rausreden. Mit Prüfung ist das immer Vorsatz und richtig teuer. Ein toter Fisch ist wiederum eine strafrechtliche Angelegenheit. Die Höchststrafe ist zur Zeit 25.000 €.

Wenn dann noch im Naturschutzgebiet illegal gefischt wird, wirst Du auch hier um eine Ordnungsstrafe nie herumkommen.

Betrittst Du ein fremdes Grundstück kommt eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch hinzu. Wenn dabei noch ein Zaun überklettert wird, ist es schwerer Hausfriedensbruch. Die Addition der Fälle kann dich arm machen.


MoinMeister1234 
Fragesteller
 04.07.2020, 00:07

Danke für die lange Antwort

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MoinMeister1234 
Fragesteller
 04.07.2020, 00:22

Und die 25k Strafe sind auf welchen Straftatbestand bezogen? Und was wäre insgesamt eine realistische Strafe, wenn man beim Angeln erwischt wird ohne Schein und so

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DerRumpelrudi  07.07.2020, 17:38
@MoinMeister1234

Eine Rechtsberatung kann es wegen der Vielfalt der verschiedenen Tatbestände nicht geben. Eine richterliche Geldstrafe richtet sich auch nach deinen Einkommensverhältnissen. Gegebenenfalls kann die Geldstrafe in Tagessätzen als Freiheitsstrafe abgesessen werden.

https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/

Kommt auch darauf an, wer dich erwischt. Ein Vereinskontrolleur könnte mit sofortiger Zahlung eines Bußgeldes von ca. 150 € ein Auge zudrücken.

Die Polizei nimmt für den Aufwand der Anzeigenaufnahme 200 € und den Rest macht der Strafrichter.

Dein Angelgerät bist Du immer los und wirst für lange Zeit keinen Angelschein machen dürfen. Selbst beim Führerschein könnte es Probleme geben, wenn Du noch keinen hast.

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DerRumpelrudi  08.07.2020, 16:50
@MoinMeister1234

Nur wenn Du noch keinen hast. Für den Führerschein, Fischereischein, Jagdschein und als Sportschütze oder im Sicherheitsdienst brauchst Du ein amtliches Zuverlässigkeitszeugnis. Im Volksmund "polizeiliches Führungszeugnis". Während einer "Bewährungszeit" giltst Du als unzuverlässig. Das entscheidet aber ein Richter. Es gibt auch nette Richter, die als Buße die Anmeldung zur Fischerprüfung verbunden mit einer Vereinsmitgliedschaft verdonnern. Da Letzteres rückwirkend ist, kommst Du vereinsintern mit 60 € davon.

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Also hier am Wasser:
Gibt direkt eine Anzeige und Polizei wird gerufen. Selbstverständlich wird das alles aufm Smartphone aufgenommen und dann ist schonmal Schicht im Schacht mit rausreden.
Regelt übrigens §293 Fischwilderei und wird mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft. Ob du zusätzlich noch bestraft wirst für die begangene Tierquälerei weiß ich nicht. Entscheidet eh der Richter und das hier ist auch keine Rechtsberatung.
Üb rigens, da sich ertappte Schwarzangler oftmals auch noch doof benehmen, bleidigien, bedrohen und eventuell körperlich angreifen, gibts dazu natürlich auch die entsprechenden Anzeigen und Strafen.
Und wenn man als Inhaber des Fischereireichts geschädigt ist, kann man das natürlich auch noch alles zivilrechtlich zurückholen, usw.


MoinMeister1234 
Fragesteller
 02.07.2020, 14:36

in welchem Bundesland sind sie denn? Weil es soll ja nicht in allen Bundesländern so streng sein also unterschiedlich

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AMUNO  04.07.2020, 14:39
@MoinMeister1234

Also das Strafgesetzbuch zählt in jedem Bundesland. Bin hier in Hessen, aber in anderen Bundesländern gibt es auch Angler, die erstmal gerne die Dinge selbst regeln und dann erst die Polizei rufen.

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Catch and Release ist sogar ein eigener Tatbestand in ganz Deutschland da man den Fisch nicht weit gerecht behandelt und ihn Stress und Schmerzen ohne Grund zufügt. Viel Spaß die Akte wird dick.

Es macht keinen Unterschied ob du catch und release betreibst. Da du den Schein nicht gemacht hast, geht die Behörde davon aus, dass du den Fisch nicht waidgerecht behandelst und somit bleibt es Wilderei.

Das kann sehr teuer werden und deine gesamte Angelausrüstung wird beschlagnahmt.


Photon00  02.07.2020, 08:48

Falsch. Wilderei hat absolut nichts damit zu tun, ob ich mit den Fischen richtig umgehen kann oder nicht. Abgesehen davon kann man auch legal angeln ohne den Schein gemacht zu haben. Die Begründung hält nicht stand.

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gfNutzer492  02.07.2020, 12:46
@Photon00

Genau. Deshalb bleibt es Wilderei auch wenn er die Fische wieder frei lässt (catch and release). Denn er hat keinen Schein. Denk mal nach bevor du was schreibst.

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Photon00  02.07.2020, 14:57
@gfNutzer492
Da du den Schein nicht gemacht hast, geht die Behörde davon aus, dass du den Fisch nicht waidgerecht behandelst und somit bleibt es Wilderei.

Denk du nach ;) Du redest vom Fischereischein, denn einen anderen Schein kann man nicht machen. Ob man diesen hat oder nicht spielt pauschal keine Rolle, denn auch mit Schein kann man Wilderei begehen, ebenso mit Fachkenntnissen. Das hat auch nicht zwigend was mit gutem Umgang mit Fischen zu tun oder nicht. Denn auch ohne Fischereischein kann man legal angeln. Daher würde diese Unterstellung nicht ziehen.

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