Was darf ich mit Begleitetes Fahren alles?
Hallo,
ich wollte fragen, ob ich jetzt mit meinem Vater z.B in jedem beliebigen auto fahren darf. Er ist bei der HUK Versicherung und hat mich bereits gemeldet, für seinen Passat. Bei meiner Ma gibts noch paar Schwierigkeiten weil das ihre Versicherung nicht übernehmen kann.
Jetzt meine Frage:
Darf ich in dem Seat Cupra von nem Freund von meinem Vater MIT meinem Vater drinnen fahren? Oder geht nicht?
4 Antworten
Mit dem Begleiteten Fahren darfst du grundsätzlich alles, was auch sonst mit dem Auto möglich ist. Das heißt, du kannst damit zum Einkaufen fahren, Freunde besuchen oder einfach nur eine schöne Spazierfahrt machen. Allerdings gibt es einige Einschränkungen: Du musst immer jemanden dabeihaben, der mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens drei Jahren den Führerschein hat. Außerdem musst du die Fahrzeugpapiere stets griffbereit haben.
Du musst immer jemanden dabeihaben, der mindestens 21 Jahre alt ist und seit mindestens drei Jahren den Führerschein hat.
Leider Fail:
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren, die namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen ist. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Quelle:
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/
Nein, denn es müssen die Fahrer der Versicherung gemeldet werden bzw. ein Vertrag abgeschlossen werden, der beliebige Fahrer unter 23 einschließt.
Du hast doch selbst schon geschrieben, dass die Versicherung involviert werden muss. Die Versicherung ist ans Auto gebunden.
Sobald eine in deiner Fahrerlaubnis eingetragene Person im Auto sitzt darfst du es fahren.
Ob aber die Versicherung im Fall eines Schadens noch greift, sollte jedoch vorab abgeklärt werden. Es gibt Verträge, die das ausschließen.
"Es gibt Verträge, die das ausschließen."
Nein, das wäre eine unzulässige Klausel.