Darf ich bei begleitetem Fahren eine kurze Strecke alleine fahren?

RedPanther  02.11.2023, 16:34

Hast du irgendwo mal eine Einschränkung gelesen wie "gilt nur ab 5 km Fahrtstrecke" oder so? Oder wie kommst du auf die Idee, dass die Regeln beim 1. Meter noch nicht gelten?

BeautifulMess 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 16:35

Nein ich dachte doch nur ob es irgendein Schlupfloch gibt weil das Auto muss zur Werkstatt

9 Antworten

natürlich NICHT

Du kannst es natürlich machen, aber wenn Du erwischst wirst, kannst erstmal den Lappen für para Jahre abschreiben und derjenige, der eingetragen ist bekommt auch noch einen aufn Sack


PancakePanda  02.11.2023, 16:35

Mach’s lieber nicht. Wäre doof wenn du erwischt wirst

Darf ich bei begleitetem Fahren eine kurze Strecke alleine fahren?

Nein, darfst du nicht. Sei nicht so dumm, deine Fahrerlaubnis aufs Spiel zu setzen. Dafür hast du zu viel Zeit und Geld investiert. Und wie peinlich ist das denn, wenn du deinen Freunden erzählen musst, dass sich das mit dem Führerschein für dich erstmal erledigt hat...🙈

Ich kenne tatsächlich entfernt ein Mädel, die sich das erlaubt hat. Tatsächlich erwischt, Fahrerlaubnis futsch, jetzt macht sie gerade ein Aufbauseminar. Teuer und peinlich.

NEIN, begleitet heisst nur mit einer anderen Person. Sollte eigentlich auch im Unterricht behandelt worden sein


Violetta1  02.11.2023, 16:38

Uneigentlich wird's das auch, aber heutzutage aberaberabert sich jeder ins Koma, wei ersiees unbedingt ne Ausnahme will.

🥳

BeautifulMess 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 16:47
@Violetta1

Wollte ja nur meinen Eltern einen Gefallen tun weil sie so viel zu tun haben und dann dachte ich ich frage hier mal und jetzt werde ich voll gehatet irgendwie sorryyyy

Leisewolke  02.11.2023, 16:51
@BeautifulMess

du wirst nicht "gehatet" , sonder nur auf die gesetzlichen Vorschriften aufmerksam gemacht .

M111evo  02.11.2023, 16:55
@BeautifulMess
Wollte ja nur meinen Eltern einen Gefallen tun...

Du würdest Deinen Eltern damit einen Riesengefallen tun, lies das hier mal sinnerfassend:

Straßenverkehrsgesetz (StVG), § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
BeautifulMess 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 17:05
@Leisewolke
Ich verstehe nur nicht, wie man so (ich schwanke noch zwischen dämlich und dumm-dreist) sein kann...

Das hat jemand anderes gesagt, das hat nichts mit gesetzliche Vorschriften zu tun, außerdem man kann gesetzliche Vorschriften Fahranfängern auch freundlich erklären. Durch solche Antworten hat man gar keine Lust mehr irgendwelche Fragen zu stellen und da stellt man demnächst lieber gar keine und macht es einfach irgendwie...

Was ist daran so schwer zu verstehen?
Was genau verstehst Du nicht an "begleitet"?
was ist daran so unverständlich

Das sind noch ein paar andere Dinge die gesagt wurden, also mir wurde hier ungefähr 10x gesagt das ich dumm bin, aber "wie dumm bist du eigentlich?" will ja niemand fragen, weil dann löschen es die Moderatoren, deshalb lieber etwas verpacken das die Message rüberkommt aber die Mods es nicht löschen können.

Klar wird auf die gesetzlichen Vorschriften aufmerksaam gemacht, aber in einem Ton wo ich mich frage ob einige hier nich noch jünger sind als ich...

ErsterSchnee  02.11.2023, 17:15
@BeautifulMess
außerdem man kann gesetzliche Vorschriften Fahranfängern auch freundlich erklären. 

Das hat dein Fahrlehrer mit absoluter Sicherheit gemacht! Aber was nützt die größte Freundlichkeit, wenn du einfach nicht zuhörst?

BeautifulMess 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 17:18
@ErsterSchnee

Deshalb hab ich hier nach Hilfe gefragt weil ich dachte die Leute hier können mir weiterhelfen uns konnten sie ja auch, aber zu welchem Preis?

ErsterSchnee  02.11.2023, 17:20
@BeautifulMess

Wie gesagt - was nützt die größte Freundlichkeit, wenn du eh nicht zuhörst?

Weder in der Fahrschule noch im Netz...

BeautifulMess 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 17:25
@ErsterSchnee

Mach ich doch, man muss es vielleicht so sagen das es das Herz eines Menschen berührt und nicht so das ich jetzt absolut kein Bock mehr hab danach nochmal zu fragen....

Wie du einfach versuchst Unhöflichkeit und Unfreundlichkeit zu rechtfertigen... ihr alle irgendwie. Aber mir sagen das ich mich wie ne 12 jährige verhalte...

ErsterSchnee  02.11.2023, 17:32
@BeautifulMess

Nein, Gesetze müssen nicht das Herz berühren.

Oh, ich durfte dich nicht verprügeln? Hat mir keiner gesagt - zumindest nicht so, dass es mein Herz berührt. Da werden die ja bestimmt nicht so streng sein. Das ist doch voll okay, wenn ich dich verkloppe - ich will ja nur deinem Ex einen Gefallen tun! Und außerdem hab ich dich ja nur ein bißchen verkloppt und nicht gleich tot gehauen. Da gibt es doch bestimmt eine Ausnahme!

BeautifulMess 
Beitragsersteller
 02.11.2023, 17:38
@ErsterSchnee
Nein, Gesetze müssen nicht das Herz berühren.

Es sollte Fahranfängern aber so erklärt werden das sie es verstehen.

Wieder versuchst du btw deine unfreundliche Art zu rechtfertigen...

Hab auf sowas keine Lust mehr, ich blockiere euch einfach allen, dann hab ich meine Ruhe.

ErsterSchnee  02.11.2023, 17:44
@BeautifulMess
Es sollte Fahranfängern aber so erklärt werden das sie es verstehen.

Das hat dein Fahrlehrer getan! Das nützt aber nichts, wenn du nicht zuhörst...

Nein, darfst du nicht.

Nein.

Begleitetes Fahren (!) - nicht kurze Strecke unbegleitetes Fahren.