Was braucht jemand der als Privatdetektiv arbeiten will für eine Ausbildung?!?
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Jeder darf sich Detektiv nennen und entsprechend ein Gewerbe anmelden.
Sie sollten jedenfalls, die Sachkundeprüfung §34a GewO inklusive Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG haben.
Wenn Sie Seriös wirken wollen und relativ erfolgreich sein möchten, weil ihr Kundenspektrum größer wird.
Das kann jeder. Du müsstest da wohl nur ein Gewerbe anmelden, evtl ein büro mieten um seriöser zu wirken und eben werbung machen.