Was brauche ich um Österreicher in Deutschland zu heiraten?

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Dein Verlobter benötigt aus Österreich ein Ehefähigkeitszeugnis, welches er bei dem Standesamt seines letzten Wohnortes in Österreich beantragen muss. Dazu musst auch du deine Geburtsurkunde und eine Aufenthaltsbescheinigung (= Ledigennachweis) von deinem Einwohnermeldeamt beisteuern. Dieses Zeugnis kann dein Verlobter dort auch schriftlich beantragen, eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Zum andern muss er hier ein Scheidungsurteil vorlegen, welche mit Tatbestand, Entscheidungsgründen und Rechtskraftvermerk versehen ist. Wenn seine frühere Ehefrau ebenfalls Österreicherin war und die Scheidung durch ein österreichisches Gericht erfolgte, genügt die sog. "kleine Anerkennung" durch die Aufsichtsbehörde des Standesamts. Die Anerkennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wie es offiziell heißt, wurde in den letzten Jahren im Bezug auf eine ganze Reihe von europäischen Staaten wesentlich erleichtert, dürfte bei euch also auf keine große Schwierigkeiten stoßen. Schließlich benötigt er noch eine aktuelle Heiratsurkunde, in welcher die Ehescheidung vermerkt ist. Mit euren Geburtsurkunden und Aufenthaltsbescheinigungen steht dann der standesamtlichen Heirat in Deutschland nichts mehr im Wege! Herzlichen Glückwunsch!


JeannySunny 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 12:30

Hallo ich danke dir für deine Antwort die hilft mir sehr weiter :-) Dann werden wir das nun mal alles in die Wege leiten

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das is so ne sache.... ich glaub die hochzeit solltet ihr in die schweiz verlegen... die sind nämlich neutral


aetnastuermer  20.08.2014, 13:31

Neutral ja, aber was Standesamt betrifft genauer wie viele andere Nationen!

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  1. Einen Partner

2.Eine Partnerin

3 Er muss schon selber kommen....


JeannySunny 
Beitragsersteller
 25.08.2014, 12:30

Danke sehr Hilfreich....

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Auf http://www.eu-info.de/eu-familienrecht/eu-heirat-scheidung/steht:

Die Eheschließung mit einem Bürger eines anderen EU-Landes kann ungeahnte rechtliche Konsequenzen haben. Grundsätzlich wird eine Heirat in einem anderen EU-Land problemlos anerkannt, wenn sie nach dem dort üblichen Eherecht geschlossen wurde.

Schwierig wird es aber oft im Falle einer Scheidung. So gilt für eine deutsch-italienische Ehe, die in Rom geschlossen und geführt wurde, italienisches Recht, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Gerade bei grenzüberschreitenden Ehen empfiehlt es sich deshalb oft, in einem Ehevertrag eine individuelle Regelung zu treffen. Auch hier gilt deshalb: Bevor man vor den Altar oder vor den Standesbeamten tritt, sollte man einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

Offenbar ist das Heiraten also kein Problem. Anwalt konsultieren, Regelungen treffen für den Fall des Auseinandergehens, dann dann zum Standesamt, Ausweis parat haben (beide), Geburtsurkunden parat haben (beide), Hochzeit anmelden, zum beabsichtigten Termin erscheinen, heiraten.