Was bekommt B für eine Strafe?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Unterschlagung ist hier nicht vorhanden.

Lediglich kann B für den Verlust verantwortlich gemacht werden, Schadensersatz zu leisten.

Jedoch ist das keine Strafe, denn man muss über eine Privatklage denjenigen anklagen.

Jedoch muss der Kläger in Vorkasse gehen und es ist auch nicht sicher, dass B verurteilt wird, somit könnte A auf den Kosten einer Privatklage von bis zu 1.000 EUR sitzen bleiben für einen Ball, der unter 50 EUR gekostet hätte.

Denn der Vorsatz ist nur teils gegeben, da der Fussball generell geschossen wird.

Ob Absicht oder nicht ist hier kein Thema, denn man kann sich dessen auch mal verschleßen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Aufklärung von Straftatsbeständen, Abwehr von Gefahren

Hemo20 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 09:12

Die einzige vernünftige Antwort. Danke!

Ich weiß lohnen würde es nicht aber das habe ich mich letztens gefragt…

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Kann B jetzt wegen Unterschlagung angezeigt werden?

Ich sehe keine rechtswidrige Zueignung einer fremden Sache. Also nein.
Und darüber hinaus müsste er den Ball wohl absichtlich gekickt haben, dass man überhaupt in den Vorsatz kommt.


Hemo20 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 18:08

Ja B hat den Ball mit Absicht geschossen! Sorry, das habe ich nicht dabei geschrieben.

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Nein, eher nicht.

Das ist das Risiko, das man beim Ballspiel mit anderen einfach eingeht und das weiß man auch vorher.

Btw, sehr schöner Avatar. 🦅

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Extensive Lebenserfahrung

Du kannst es anzeigen, aber die Polizei kann leider nicht ermitteln weil sie sich über den Kindergarten totgelacht haben


Hemo20 
Beitragsersteller
 20.07.2024, 00:01

Und was ist wenn der ball voller technologie ist und 2.000 Euro kostet?

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