was bedeutet malerfertig gespachtelt? bitte um ganz schnelle antwort

10 Antworten

ich vermute:

alle vorarbeiten sind erledigt: gespachelt, löcher zugespachtelt, und alles abgeschliffen

einfach so, dass der Maler mit den richtigen Malerarbeiten (tapezieren, streichen) beginnen kann.

Malerfertig ist wie schon im anderen Kommentar erwähnt nicht definiert. Es kann grob gesagt davon ausgegengen werden, daß eine Standardverspachtelung geschuldet wird - sprich die Qualitätsstufe Q2 bei Gipsplatten (früher Gipskartonplatten, umganssprachich auch Rigipsplatten). Diese ist geeignet als Untergurnd für Raufaser, Strukturputz für Korn 2mm oder gröber, usw. Im Streitfall entscheidet aber das was lt. Vertrag gefordert war oder wer den bessern Anwalt hat. Bei malerfertig ist das natürlich so eine ungewisse Sache. Selbst ich als öffentl. bestellter und vereidigter Sachverständiger im Maler- und Lackiererhandwerk kann dafür so pauschal keine bessere Antwort geben - und rechtlich gesehen kann ich bzw. darf ich auch keine geben.

Hallo,

wie schon geschrieben, ist der Begriff "malerfertig" nicht definiert. Es sind damit im allgemeinen nur die Grund- und Nachverspachtelung entsprechend Pkt. 3.2.2 DIN 18340 VOB/C geschuldet.

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Eventuell, wenn der Unternehmer z.B. die Spachtelung und die Malerarbeiten schuldet, lässt sich aus dem Gesamtauftrag auch mehr herleiten, doch dies bedarf einer juristischen Auslegung des Vertrages.

quelle. http://www.bau.net/forum/ausbauarbeiten/1359.htm

Sehr, sehr glatt, bzw. halt so, daß der Maler loslegen kann mit streichen.

Da wurden kleine Risse oder auch Löcher mittels Spachtelmasse geschlossen und die Reste abgeschliffen. Jetzt kann gestrichen werden.