Was bedeutet: freiwilliger Zusatzurlaub von 6 Arbeitstagen?
d.h. ich darf 24 Tagen Urlaub nehmen was ich will und die restlichen 6 Tage bestimmt der Chef, wann ich nehmen darf?
Darin enthalten ist der gesetzliche Mindestanspruch auf Erholungsurlaub von 24 Arbeitstagen sowie ein freiwillig gewährter Zusatzurlaub von 6 Arbeitstagen
5 Antworten
Nein, nicht mehr als bei den anderen 24 Tagen. Die sind gesetzlich oder tariflich vorgegeben. Die übrigen 6 bekommt man derzeit freiwillig vom Arbeitgeber. Die Zusage kann er jederzeit zurück nehmen. Was ich aber für unwahrscheinlich halte ohne den Arbeitgeber zu kennen.
Dass es kein gesetzlicher sondern ein vertraglicher Anspruch ist
Es ist Zusatzurlaub der möglicherweise an Bedingungen geknüpft ist, die wir nicht kennen. Aber ja, der Fragesteller kann erstmal von 30 Tagen ausgehen. Und der Arbeitgeber kann freiwillige Bestandteile kündigen. Siehe VW gerade.
möglicherweise an Bedingungen geknüpft ist
Da keine Bedingungen zu sehen / genannt wurden gibt es keine. Ergo gibt es auch keine "freie Verfügung" des Chefs.
Auch Deine Antwort beinhaltet kein "möglicherweise"
Es steht noch das der Zus. Urlaub spätestens mit Ablauf des Kalenderjahres verfällt und noch 6 andere Punkte.
Siehe oben, "die Wahrscheinlichkeit des Möglichen ist Realität geworden "
Danke. Beachte die Punkte, dann kannst Du sie nutzen. Ich denke auch die übrigen sind eher nicht unfair und so gestaltet, dass Du sie nicht bekommen kannst.
Halbe Informationen können nun einmal keine ganzen Klärungen geben.
Das ist aber nicht das was Du genannt hast. Hierbei geht es lediglich um den Verfall am Jahresende *), wobei der gesetzliche Anspruch nicht so ohne weiteres verfällt.
.
*) und für das neue Jahr erneut 6 Tage Zusatzurlaub zustehen
Der Fragesteller ist vollkommen aufgeklärt und hat sich bedankt. Keiner hier weiß was Du noch möchtest also kann man die Diskussion hier auch beenden.
also kann man die Diskussion hier auch beenden.
Warum hast Du es denn nicht getan ... oder kennst Du Deine eigenen Sprüche nicht?
Klar doch:"Verwickeln sie uns nicht in weitere irrelevante Gespräche."🖖
Lies doch was da steht: 24 Tage muss dein Arbeitgeber dir geben und er legt noch 6 Tage freiwillig drauf.
Alle 30 werden aber nach dem selben bei euch üblichen Prozedere beantragt und genehmigt.
d.h. ich darf 24 Tagen Urlaub nehmen was ich will und die restlichen 6 Tage bestimmt der Chef, wann ich nehmen darf?
Das bedeutet, dass Du 30 Tage Urlaubsanspruch hast.
Wann und wie die genommen werden (dürfen/können) ist dabei gleich. Es unterscheidet sich nicht.
Nein. Das heißt du hast 30 Tage Urlaub. Mehr nicht. Manche schreiben das extra rein, damit das so aussieht als wäre man der „Gönner“ als Chef
das so aussieht als wäre man der „Gönner“ als Chef
Ja, so negativ kann man es auch darstellen.
Nein, das kann er nicht.