Kann ich diese Lücke ausnutzen ( Arbeitsvertrag )?
Aufgrund der Schwerbehinderung steht mir 1 Woche mehr Urlaub zu.
Der AG schreibt im Arbeitsvertrag aber nur, 29 Tage Urlaub , und hat da die 5 Tage mehr schon drauf gerechnet, sonst kriegen alle 24 Tage.
Er erwähnt nicht im Vertrag, dass in den 29 Tagen bereits der zusätzliche Urlaub von 1 Woche enthalten ist.
Kann ich nach der Einstellung diese Lücke ausnutzen? Mündlich hat er ja keinen Beweis dass es so ausgemacht war.
Der Zusatzurlaub gilt nämlich immer oben drauf und nicht nur auf den gesetzlichen Mindesturlaub.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich denke mal was nicht schriftlich festgehalten wird, gilt auch nicht! V*ra*sc*en lassen die sich bestimmt nicht! Rede lieber mit dem Betriebsrat oder vorab mit einem Anwalt für Arbeitsrecht!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DianaValesko/1717681333773_nmmslarge__1552_1339_1071_1071_deca96d6c25c7f9256a13463bd895fbd.jpg?v=1717681334000)
Ich denke, dass Du einen korrekten Arbeitgeber hast, der Dir das zuschreibt, was Dir zusteht.
Da würde ich nicht durch solch eine Sache riskieren, dass der Arbeitsvertrag letztendlich nicht zustande kommt.
Du bekommst das, was Dir zusteht, das sollte Dich freuen und zufrieden stellen.
Meine Biebreicher Oma sagte oft: Wer viel will, kriegt gar nichts.
Also, alles Gute für den neuen Arbeitgeber.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der gesetzliche Urlaubsanspruch sind 20 Tage im Jahr, dir stehen von Gesetzes wegen dann 25 Tage zu. Du bekommst sogar noch mehr...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
im Gesetz steht dass das Vorschrift ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dann lies das jeweilige Gesetz auch bis zum Ende.
Im Bundesurlaubsgesetz steht dass jeder AN einen Anspruch auf 20 Werktage hat. Im SGB steht dass Schwerbehinderte 5 Tage extra bekommen.
Alles was über diese zusammen 25 Tage hinausgeht ist also entweder eine freiwillige Leistung des AG oder beruht auf einem Tarifvertrag
Nein. Die 5 Tage gelten zusätzlich zu dem was vereinbart ist.
Nicht zum Mindesturlaub.