Kann ich diese Lücke ausnutzen ( Arbeitsvertrag )?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke mal was nicht schriftlich festgehalten wird, gilt auch nicht! V*ra*sc*en lassen die sich bestimmt nicht! Rede lieber mit dem Betriebsrat oder vorab mit einem Anwalt für Arbeitsrecht!

Woher ich das weiß:Recherche

Ich denke, dass Du einen korrekten Arbeitgeber hast, der Dir das zuschreibt, was Dir zusteht.

Da würde ich nicht durch solch eine Sache riskieren, dass der Arbeitsvertrag letztendlich nicht zustande kommt.

Du bekommst das, was Dir zusteht, das sollte Dich freuen und zufrieden stellen.

Meine Biebreicher Oma sagte oft: Wer viel will, kriegt gar nichts.

Also, alles Gute für den neuen Arbeitgeber.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch sind 20 Tage im Jahr, dir stehen von Gesetzes wegen dann 25 Tage zu. Du bekommst sogar noch mehr...


maxundmogli 
Beitragsersteller
 30.06.2024, 16:48

Nein. Die 5 Tage gelten zusätzlich zu dem was vereinbart ist.

Nicht zum Mindesturlaub.

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Highlands  30.06.2024, 18:36
@maxundmogli

Dann lies das jeweilige Gesetz auch bis zum Ende.

Im Bundesurlaubsgesetz steht dass jeder AN einen Anspruch auf 20 Werktage hat. Im SGB steht dass Schwerbehinderte 5 Tage extra bekommen.

Alles was über diese zusammen 25 Tage hinausgeht ist also entweder eine freiwillige Leistung des AG oder beruht auf einem Tarifvertrag

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