Was bedeutet diese Nachricht?

1 Antwort

Deine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für eine außergerichtliche oder gerichtliche Verhandlung höchstens bis zur 1. Instanz, hier vermutlich Amtsgericht und weist dir eine Anwaltskanzlei zu welche dich vertritt. Sofern du im Recht bist (oder schuldig idr. vorausgesetzt (grobe) Fahrlässigkeit je nach Vereinbarung) hast du entsprechend keinerlei Kosten zu erwarten - ggf. Selbstbeteiligung sofern vereinbart.

Liest sich wie eine Zusage dass deine RV einspringt, nichts unübliches.


Testt517 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 11:43

Liebend dank