Was bedeutet der Satz >>Ich habe das zur Kenntniss genommen<<?

13 Antworten

Zur Kenntnis genommen heisst einfach nur (für Deine Frage): NICHT bestätigt! Das heisst, abgesehen vom normalen Widerrufsrecht verlängerst Du die Einspruchsfrist bis auf unendlich. Der Vorgang ruht an sich. Sobald Dir jemand böses möchte, kann er keinen Terin geltend machen. Du hast es gelesen, ob Du damit einverstanden bist oder nicht, kannst Du jederzeit selbst entscheiden. Sorry, war mehr als ein Satz. Goddem, bin ich ein Schwätzer, dennoch isses so.


Paperkite  15.03.2010, 21:37

Um es mal weiterzuführen: Angenommen, Du bist sofort auf Konfrontation aus, dann unterzeichnest Du nicht (irrsinnig) oder unterzeichnest mit Widerspruch/Veto. Das kannst Du direkt unter das Pampphlet seztzen oder getrennt schreiben. Geht mit und auch ohne Begründung. Im Prinzip hast Du nur Pflichten erfüllt ohne Zugeständnisse zu machen.

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Alles klar, das habe ich verstanden.

Mir fällt echt nix besseres ein :O

Angeblich soll es bei einer Kuendigung auch bedeuten dass die andere Seite diese akzeptiert hat. Ist aber meines Erachtens eine sehr unklare Antwort.

Das heißt z.B. das einem das gehörte NICHT PAßT aber man nicht anders antworten will. Fast jeder versteht dann was gemeint ist aber dagegen kann keiner etwas sagen........

"Ich habe die Situation wahrgenommen". .. kann mir aber noch kein Urteil erlauben bzw. vorstellen. Das ist in Kürze eigentlich alles dazu.