Warum wird in diesem Land mit zweierlei Maß gemessen?

Chris428  08.07.2024, 10:50

Kannst Du bitte die Urteile und die Urteilsbegründung teilen, sonst kann das niemand beurteilen!

KleinesHasi85 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 10:55

Liegen mir nicht vor - weil die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkein sind.

Info hab ich durch einen Mitarbeiter des Gerichts

4 Antworten

Das hat nichts mit Links oder Rechts zu tun.

Die Justiz macht ihre Entscheidungen nicht daran aus welche politische Gesinnung man hat.

Sollte aber auch klar sein. Was du da behauptest ist kompletter Schwachsinn.

Wie kann man sich nur so einen Quatsch ausdenken?

Während der Pandemie gab es allein im ersten Pandemie Jahr über 3.000 Angriffe auf medizinisches Personal durch rechte Querdenker. Die wurden alle, ohne Ausnahme, mit einer Geldstraffe gehandelt.

Also gibts da keinen Unterschied zwischen links und rechts.

In deinem Beispiel ist der Sachverhalt klar. Dein Rechter Angeklagter war bereits mehrfach straffällig, was natürlich mit ins Urteil einfließt.

Auch spielen Sozialverhalten, Auftreten und Reue beim Urteil eine Rolle.

Auch dieser Fakt sollte klar sein.

Dir wird nun selber klar sein, das deine Annahme haltlos und Quatsch ist.

Hoffe ich konnte helfen. Ganz liebe Grüße.

Woher ich das weiß:Recherche

KleinesHasi85 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 09:40

Falsch!

Also gibts da keinen Unterschied zwischen links und rechts.

Doch, den gibt es! Denn auch ein Richter hat eine Meinung.

Dein Rechter Angeklagter war bereits mehrfach straffällig, was natürlich mit ins Urteil einfließt. Auch spielen Sozialverhalten, Auftreten und Reue beim Urteil eine Rolle.

Gut möglich, aber die Antifa steht hier ständig vor Gericht und auch der Linke war definitiv schon auffällig. Weil er aber Langzeitstudent ist wird der arme Kerl nur mit Geld bestraft. Dafür das er einen Polizist so schwer verletzt hat, das er nur noch Innendiest machen darf. Von Reue keine Spur im Gegenteil "Scheiß Polizeistaat" wird noch gebrüllt. Der Rechte hat "nur" Faustschläge und viell. Beleidigungen ausgesprochen und wird härter bestraft? Schon komisch oder.

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2 Jahre auf Bewährung ist eigentlich nichts.

Man braucht sich ja nur normal benehmen.

3000€ mehr Geldstrafe tun mehr weh...


KleinesHasi85 
Beitragsersteller
 08.07.2024, 09:14

Eben.

Was mich stört ist das nicht alle gleich behandelt werden. Gewalt is nun mal Gewalt egal aus welchen Gründen

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Ich bin kein Jurist, aber aus anderen Rechtsfragen weiß ich, dass man das nicht so einfach herunterbrechen kann.

Es gibt meistens Randbedingungen, die zu verschärften oder mildernen Umständen führen können. Zum Beispiel könnten Vorstrafen eine Rolle spielen.

Außerdem wird wie ich es verstanden habe die Tat bestraft, nicht die Folge. Das heißt, wenn der eine durch dieselbe Tat stark verletzt wurde, der andere weniger stark, dann ist die Tat dieselbe und müsste gleich bestraft werden. Man kann nicht nach den Folgen unterschiedlich bestrafen, denn sonst würde man ja nur bestraft werden, wenn man mit 100 durch die Innenstadt fahren würde, wenn sich dabei jemand verletzen würde. [Edit: Obwohl, wenn ich genauer darüber nachdenke: Es spielt wohl beides eine Rolle. Wenn man bei der Fahrt durch die Innenstadt 10 Menschen töten würde, würde das sicherlich härter bestraft werden als wenn nichts passieren würde.]


Fotograf1986  08.07.2024, 09:15

Absolut. Ich hab mal aus Fun jemanden in den Hintern getreten (in der Schule). Es war dann eine schwere Körperverletzung weil ich dabei einen Schuh an hatte. Wäre ich barfuß gewesen, wärs nur Körperverletzung gewesen.

Was ich sagen will ist das du Recht hast. Der Justiz sind politische Ausrichtung und die Folgen einer Tat egal. Was zählt sind sachliche Fakten zur Tat.

Vor der Justiz ist mein Tritt in einen Hintern genau so schwerwiegend wie ein Steinwurf oder Schlag mit einer Stange.

In das Urteil fließen dann Vorstrafen und Auftreten bei der Polizei/vor Gericht und Reue eine Rolle.

Nach meiner politischen Gesinnung hat mich gewiss keiner für das Urteil gefragt.

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Um das beurteilen zu können, bräuchten wir die Urteilsbegründung, da steht nämlich drin, warum das Gericht zu diesem Urteil gekommen ist. Ohne diese Begründung ist alles Glaskugellesen und völlig sinnbefreit.