Warum wird eine Dienstleistung nicht in das BIP mit eingerechnet wenn man verheiratet ist?
Beispiel: Helena und Thorben sind Nachbarn, er mäht den Rasen für sie und diese Dienstleistung fließt ins BIP mit ein, doch entscheiden sie sich nun zu heiraten fließt die Dienstleistung nicht mehr ins BIP ein. Wieso ist das so ? Und woher will der Staat überhaupt wissen das Thorben Helenas Rasen gemäht hat um diese Dienstleistung nun in das BIP mit einzubrechen?
2 Antworten
Wenn Helena Thorben für das Rasenmähen bezahlt und Torben diese Einkünfte korrekt als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit bei der Steuererklärung angibt, DANN fließt das ins BIP ein.
Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliche Tätigkeiten und innerfamiliäre Haus- und Care-Arbeit finden sich im BIP hingegen allesamt gleichermaßen nicht wieder, weil es hierbei nicht zu nachvollziehbaren Geldflüssen kommt.
"Und woher will der Staat überhaupt wissen das Thorben Helenas Rasen gemäht hat ..."
Und genau deshalb (und weil ja kein Geld gezahlt wird) wird Arbeit in solchen Fällen (verheiratet oder nicht) nie ins BIP einbezogen.