Warum wird bei der Registrierung einer Handy-Nr. der Datenschutz nicht beachtet?
Habe ein Handy gekauft und Handy-Nr. dazu bekommen.
Diese wollte ich online registrieren. Nach Eingabe vieler Daten erhält man eine PDF-Datei für das Post-Ident-Verfahren. Ich habe die Datei ausgedruckt. Darauf steht u.a. zu lesen, dass ein gültiges amtliches Ausweisdokument oder ein Reisepass für eine Identitätsprüfung mitzubringen sei. Konkret steht unter Punkt 3 :
"Wir prüfen Ihren Ausweis und übermitteln die Daten an den Auftraggeber."
Tatsächlich aber, wollte der Mitarbeiter den Ausweis scannen.
Weil eine automatisierte Speicherung von Ausweisdaten nach § 20 PAuswG unzulässig ist, habe ich es untersagt. Auch das kopieren des Ausweises ist nicht erforderlich, wenn bei einer Identifizierung die Person anwesend ist.
Dem Mitarbeiter war das alles egal. Er gab mir den Ausweis und hat mich aus der Filliale komplimentiert.
Der Anruf bei dem Handy-Anbieter hatte ein ähnliches Ergebnis: Der Mitarbeiter am Telefon war nicht einmal dazu bereit sich das Datenschutzgesetz anzuhören und hat schlicht aufgelegt.
Was sind das für Fachkräfte?
3 Antworten
Weil die Unternehmen in Deutschland schlecht auf die Datenschutz-Grundverordnung vorbereitet sind.
Eben. Das bemängel ich.
Schließlich möchten die Ignoranten im Ernstfall von mir verteidigt werden.
Beim Bearbeiten des Freischaltungsformulars musst du in Deutschland deinen Ausweis vorzeigen.
Ja. Aber das Vorzeigen genügt ihnen nicht. Auch eine nach datenschutzrechtlichen Anforderungen geschwärzte Kopie wird nicht anerkannt.
Die Mitarbeiter wollen den Ausweis scannen mit der Möglichkeit der Weiterverarbeitung (Übersenden der Daten). Das ist keine Identifizierung, sondern eine Datenerhebung. Eine Identifizierung verweigern die Mitarbeiter ja geradezu.
Schließlich kommt bei dem Telefondienstanbieter nur eine elektronische Ausweiskopie an. Die kann vermutlich jeder abgeben.
Spaßeshalber werde ich eine Ausweiskopie selbst erstellen, als Kopie erkennbar machen, datenschutzrechlich schwärzen und den Mitarbeitern für eine Registrierung übergeben. Mal schauen, was "die pöbeln" :)))
Weil die Reptiloiden dagegen sind.
Die Frage ist doch, warum ist den Mitarbeitern sowas egal, dass sie gegen ihre eigenen Interessen verstoßen.
Die Frage beinhaltet genau den Sachverhalt.
Würden Mitarbeiter nicht gegen ihre eigenen Interessen verstoßen, würden sie den Datenschutz bei der Registrierung beachten.
Die DS-GVO ist seit Mai 2018 gültig und hatt eine zweijährige Vorlaufszeit, damit die Firmen sich vorbereiten konnten.