Warum sind die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der Autobahn zu abrupt?
Wenn jemand 250 km / h fährt, weil es ist ja erlaubt auf der Autobahn in DE, aber dann plötzlich ein Schild kommt ohne Vorwarnung mit 130 oder sofort auf 100, das geht doch gar nicht. Es könnte ja ein Schild ,, warnen '' , das in ... m eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
Wer kurz nach dem 100er oder 130er Schild nämlich dann mit beispielsweise 200 km/h Restgeschwindigkeit geblitzt wird, zahlt dann eben bei über 70 km/h zu schnell, 738,50 € Strafe, 3 Monate Fahrverbot, 2 Punkte.
Und andererseits sehe ich auch oft echt unsinnige Entscheidungen, dann ist für paar hundert Meter von 70 auf 100 erlaubt ( oder auch von 50 auf 70 ) , und dann direkt wieder niedriger. Auf die kurze Strecke lohnt es sich gar nicht zu beschleunigen und dann wieder abzubremsen.
11 Antworten
Wenn jemand 250 km / h fährt, weil es ist ja erlaubt auf der Autobahn in DE, aber dann plötzlich ein Schild kommt ohne Vorwarnung mit 130 oder sofort auf 100, das geht doch gar nicht.
Mit angepasster Geschwindigkeit geht alles. Wer trotz Bremsung mit 200 in die 130er Zone rast, war einfach erheblich zu schnell unterwegs. Was, wenn da ein Stauende gewesen wäre?
Deswegen darf man auf der Autobahn eben auch nicht pauschal 250 fahren, sondern:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
§3 STVO
Die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung empfiehlt, nicht schneller als 130 km/h zu fahren.
Wer dieser Empfehlung nicht folgt und schneller fährt, übernimmt damit auch die Verantwortung für das rechtzeitige Erkennen von Verkehrszeichen und damit einhergehend auch für die Konsequenzen bei Verstößen.
Während für Pkw mit Anhänger und Lkw auf der Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt für Pkw und Motorräder kein Tempolimit gemäß StVO. Auto- und Motorradfahrern wird lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h nahegelegt.
Sofern es die Witterungsbedingungen zulassen, dürfen sie allerdings deutlich schneller fahren, sodass auch ein Tempo von 200 km/h erlaubt sein kann. Allerdings nur, wenn die Betroffenen das Fahrzeug ständig beherrschen können. Dies ist in § 3 Absatz 1 StVO geregelt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. […]
Diese Vorgaben gelten auch, wenn keine Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn eingehalten werden muss und dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
https://www.bussgeldkatalog.org/hoechstgeschwindigkeit-autobahn/
Die StVO schreibt eine Fahrweise vor, bei der du jederzeit Kontrolle über dein Fahrzeug hast. Sprich: Auch Hindernisse frühzeitig erkennen und Unfälle bestmöglich vermeiden können gehört zu den Pflichten des Fahrzeugführers. Jetzt haben Hindernisse aber in der Regel die Angewohnheit, da rumzuliegen oder zu stehen. Was will ich dir damit sagen? In der Reichweite, in der du in der Ferne immerhin schon mal das Schild erkennen musst, das eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigt, müsstest du bei sicherer Fahrweise sogar sicher anhalten können. Wenn du das nicht kannst, weil die Sichtweite zu gering und deine Geschwindigkeit zu hoch ist, dann fährst du nicht angepasst. Und du musst nicht mal schon erkennen können, was auf dem Schild steht, es reicht allein die Form, um dir ein Warnsignal zu geben. Und das siehst du aus mehreren hundert Meter Entfernung.
Begrenzungen, wo direkt vom unbegrenzten Abschnitt auf 100 begrenzt wird, sind mir bisher noch nie untergekommen. In der Regel ist immer eine Abstufung gegeben, wo die erste Begrenzung mit 120 oder 130 km/h kommt, bevor weiter abgestuft wird. Ausnahmen kenne ich maximal aus überwachtem Großstadtverkehr, wo die Verkehrsleitung in ohnehin langsam fließendem Verkehr dunkel geschaltete Zeichen aktiviert und die dann direkt niedrigere Begrenzungen anzeigen.
Für Fahrer, die angepasst fahren, sind die Begrenzungen also nicht aprupt. Und sorry - wer 250 Sachen fährt, der braucht mir dann auch nicht mit "sparsamer" oder "umweltfreundlicher" Fahrweise kommen, weil er da bremsen muss.
Die sehr schnell wechselnden Begrenzungen, die du zuletzt ansprichst, sind in der Regel eine Folge von nachträglich eingeführten Begrenzungen, die für einzelne Gefahrstellen (z.B. auch Einmündungen auf Landstraßen) eingeführt wurden. Die sind Unsinn, da gebe ich dir Recht. Hatte lange Zeit auch einen solchen Bereich auf meiner täglichen Strecke, wo viermal zwischen 70 und 100 gewechselt wurde, oft nur mit 300m Abstand. Die hat man mittlerweile aber sogar vereinheitlicht. Allerdings hat auch das einen streckenkundigen Fahrer nicht gestört, weil jeder normale Mensch da halt einfach durchgehend 70 gefahren ist, weil sich die Beschleunigung nicht lohnte.
Alle bisherigen Fahrzeuge die ich hatte waren mit Bremsen ausgerüstet, also wo ist das Problem