Warum rostet unser Balkon so stark, Lack Schuld?

2 Antworten

Du hast zwei Probleme, einmal wurde auf verzinkte Rohre keine Zinkwäsche mit einem entsprechenden Primer innerhalb von 40 Minuten gemacht und der Lack platzt ab, weil sich die Schutzschicht von den verzinkten Teilen, die Anbindung der Farbe verhindert. Die rostenden Teile müssen mit einem Aufbau mit Rostschutzfarbe und entsprechenden Folgeanstrichen anders vorbehandelt werden. Es ist eine ständige Beschwerde, das hier viel Pfusch betrieben wird und das gleichermaßen von Fachkräften und Laien, die sich daran unwissend heranwagen.

Kann man auf Zink streichen?

Damit der Metallschutz-Lack richtig haftet, muss vor dem Lackieren von Zink eine sogenannte Netzmittelwäsche vorgenommen werden, um Zinkbleche künstlich aufzurauen. Dazu einen fertigen Zinkreiniger verwenden oder eine solche Lösung selbst anmischen.

Zink lackieren Schritt-für-Schritt Anleitung - Alpina Farben

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Schritt für Schritt zur neuen Lackierung von verzinkten Oberflächen

Zink ist ein erstklassiger Korrosionsschutz und kommt daher im Außenbereich rund um Haus und Garten oft zum Einsatz: von Dachrinnen über Zäune und Balkongeländer bis hin zu Garagentoren. 

Grundsätzlich müssen Sie Zink oder Zinkbleche nicht streichen. Jedoch sieht verzinktes Blech, das längere Zeit der Witterung ausgesetzt war nicht sehr ansehnlich aus – gerade an repräsentativen Stellen wie am Balkon oder im Garten. Allerdings gehört Zink zu den Oberflächen, die nicht so schnell eine dauerhafte Verbindung mit Lack eingehen wollen. Damit die Lackierung dennoch dauerhaft anhaftet und nicht abblättert, ist eine sorgfältige Untergrundvorbehandlung der Fläche nötig. 

Umfangreiche Informationen zum Thema findest du hier:

https://alpina-farben.de/artikel/zink-lackieren/#:~:text=Damit%20der%20Metallschutz%2DLack%20richtig,eine%20solche%20L%C3%B6sung%20selbst%20anmischen.

Du möchtest wissen:

Kann man da Schadensersatz einklagen, oder den Zuständigen zur kostenlosen Sanierung verpflichten.
Wurde alles vor gut 15-20 Jahren gemacht

Nach dieser Zeit dürften die Gewährleistungsansprüche längst verjährt sein.

Bist du Mieter oder Eigentümer der Wohnung?

Als Mieterin kannst die Beseitigung der Mängel ggf. von deinem Vermieter verlangen. Der Balkon gehört zur Mietsache.

Die gezeigten Malerarbeiten wurden sicher auch nicht von einem Facharbeiter ausgeführt.

Hier wurde komplett auf eine geeignete Grundierung verzichtet. Das ist auch kein Fehler, sondern die Unwissenheit vieler, die sich für Allrounder halten.

Diese zahlreichen Beschädigungen sind doch bestimmt nicht in kürzester Zeit passiert, oder?

Solltest du Eigentümer der Wohnung müssten Renovierungsarbeiten ggf. auch mit der Eigentümergemeinschaft abgesprochen werden.

Wurden die Balkone deiner Nachbarn vergleichsweise in Mitleidenschaft gezogen worden?