Warum Jagdschein für Listenhunde?

3 Antworten

Ganz einfach:

Um einen Listenhund halten zu dürfen, muss du als sachkundig gelten.

Als sachkundig gemäß § 6 Abs. 1 LHundG NRW gelten: a) Tierärzte, sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung. b) Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die mit Erfolg die Jägerprüfung abgelegt haben.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter

Hallo animalloverfrv,

Listenhunde gelten als gefährlich, also muss man einen Nachweis haben solche Tiere zuführen.

Listenhunde sind:

American Staffordshire Terrier, Bordeaux Dogge,  Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Pitbull Terrier, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino und noch mehr.

Siehe Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Listenhund

Für solche Tiere benötigt der Halter/Führer einen Sachkundenachweis mit Prüfung.

Dann wir eine Art Führerschein ausgestellt, dieser Ausweis muss mitgeführt werden, wenn man mit dem Hund in der Öffentlichkeit ist.

Der Jagdschein ist etwas anderes, ergibt die Befähigung im Wald für Hege und Pflege zu sorgen und befähigt in Verbindung mit dem Waffenschein, offen im Wald mit Waffe zu gehen und im Auto zutransportieren.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von Experte Jekanadar bestätigt

Man benötigt für einen Listenhund einen Sachkundenachweis.

Ein Jagdschein kann je nach Bundesland als Sachkundenachweis gewertet werden, da man damit eben halt als "Sachkundig" im Umgang mit Tieren gilt.