Warum ist es in Deutschland nicht strafbar, wenn man ein Restaurant verlässt ohne bezahlt zu haben?

10 Antworten

Wie schon alle vor mir richtig gesagt haben, es ist strafbar!!! Der Mythos, wenn die Bedienung nach dem dritten mal herbeirufen immer noch nicht gekommen ist, dann gehen zu dürfen ist ein Ammenmärchen. Man hat immer noch die Möglichkeit zur Bedienung oder an den Tresen zu gehen auch wenn es eigentlich umgekehrt sein sollte. Dafür hast Du aber dann die Möglichkeit, dieses Lokal künftig zu meiden. Um ein Bezahlen der erbrachten Leistung kommt man so nicht herum.


Marda  20.10.2010, 00:19

Auch falsch, wenn der Wirt keine Zivilrechtliche Klage stellt kommst du um das Zahlen herrum, sofern man keinen Betrug begangen hat.

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Xxxpredatorxxx  20.10.2010, 01:16
@Marda

Und was ist jetzt bitteschön an meiner Aussage falsch? Ein Straftatbestand ist es so oder so ob mit Anzeige oder ohne. Wenn der Wirt keine Anzeige erstattet ist es gut für denjenigen der die Zeche prellt. Hierbei geht man vom normalen Vorgang aus und das ist nun mal wenn der Wirt Anzeige erstattet, er kann davon absehen aber nur unter dem Gesichtspunkt das der Gast seine Zeche zahlt, zahlt dieser seine Zeche nicht wird er auch nicht um eine Anzeige herum kommen. Es geht hier ja allein darum ob es legitim ist, wenn man nach dreimaliger Aufforderung einfach geht. Jeder der bisher an nahm er könne einfach so mir nichts dir nichts gehen lag mit seiner Vermutung falsch und nichts anderes habe ich mit meiner Aussage unterstrichen.

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Ist es wohl.

Die Zechprellerei ist dem deutschen Recht als Straftatbestand ebenso fremd, wie es die Beamtenbeleidigung ist. Wer die Zeche prellt, muss - soweit er das absichtlich tut, also nicht bloss vergessen hat, zu bezahlen - mit einer Anzeige wegen Betruges (§ 263 StGB) rechnen, denn er hat den Wirt über seine Zahlungsbereitschaft getäuscht, die er mit der Bestellung schlüssig erklärt hat.

wer die zeche prellt und dabei erwischt wird, der wird zwangsläufig sagen, er habe vergessen zu bezahlen. man kann ihm natürlich unterstellen er habe mit absicht die zeche geprellt, allerdings ist das nicht nachzuweißen (wenn er nicht gerade wie ein geisteskranker aus dem restaurant stürmt) und es steht dann aussage gegen aussage. im zweifel für den angeklagten, sprich der wirt kann sein geld zurückfordern, eine weitere strafe hat man nicht zu befürchten.

also: zechprellerei ist strafbar, allerdings unmöglich nachzuweißen, da jeder auf vergesslichkeit plädiert und ihm auch niemand nachweißen kann, dass es nicht so war und das das geplanter betrug war und wird de facto nicht bestraft.

und an alle die hier leichtfertig schreiben. "ja natürlich wird das bestraft etc." ich bitte euch mal nachzudenken bevor ihr hier irgendeine destruktive und vollkommen hirnlose antwort verfasst... PS: wieder einmal ist Gesetz nicht gleichzusetzen mit Gerechtigkeit

Eine gute Zusammenfassung der Situation findet sich bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei#Rechtliche_Situation_in_Deutschland

Solange man keinen Betrug begeht (z.B. wenn man in einer Disco seine Bezahlkarte verliert, obwohl man eigentlich vorhatte beim Verlassen der Disco zu bezahlen) ist es nicht strafbar. Das heißt, dass die Staatanwaltschaft in dem Fall keine Strafanzeige stellt. Der Wirt (oder Discobesitzer) kann dich natürlich immernoch zivilrechtlich verklagen und sein Geld einfordern.

Wegen des Simultanitätsprinzips. Das bedeutet hier konkret, dass man bereits bei Aufgabe der Bestellung vorgehabt haben muss, die Zeche zu prellen ! Aber natürlich bleiben zivilrechtliche Ansprüche trotzdessen erhalten !


AllesKnower  14.07.2010, 16:24

Es gibt keine "Zechprellerei" keinen "Mundraub" etc. !

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eurofuchs2  14.07.2010, 16:30
@AllesKnower

Folgendes passiert: Der Gast denkt, er hat Geld dabei. Als er aufgegessen hat, stellt er fest, dass er sich geirrt hat. Er verschwindet heimlich.

Gleich, ob er sich nur vor lästigen Fragen drücken wollte oder sich nach dem Essen entschlossen hat, dass er den Wirt prellen will, macht er sich nicht strafbar. Es gibt keine Strafrechtsnorm, deren tatbestandliche Voraussetzungen auf diese Handlung passen. Dass er etwa doch von vornherein die Absicht gehabt hätte, nicht zu zahlen, kann niemand rechtens unterstellen.

Ebenso straffrei ist der Gast bei folgendem Fall:

Der Gast, der zahlen will, hat nur einen 500-Euro-Schein, den der Kellner nicht annehmen will. Da läuft der Gast einfach davon.

Hier gefunden:

http://www.readers-edition.de/2006/12/23/zeche-zahlen-oder-nicht-pfiffiges-recht-im-alltag

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lokaltrainer  14.07.2010, 16:33
@eurofuchs2

Der zivilrechtliche Anspruch des Gastwirtes auf Zahlung bleibt dennoch bestehen.

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AllesKnower  14.07.2010, 16:35
@eurofuchs2

Das ist dann letztlich wieder ein Problem des § 16 StGB bzw. ob man ggf. noch eine Strafbarkeit aus denn §§ 263, 13 konstruieren kann, wenn der Gast es unterlässt den Wirt aufzuklären. Dieser Fall dient im Grunde auch nur dazu im 1 oder 2 Semester gewisse Grundbegriffe zu vermitteln. In der Praxis würde man wohl mit der Einlassung man habe vergessen zu bezahlen wenig Erfolg haben !

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EichWolf  16.07.2010, 16:18

Das ist die gleiche situation, wie wenn du tankst und machst dich ohne zu zahlen aus dem Staub. Über das Kamera-Überwachungssystem der Tankstelle wird der Nachweis geführt, und dann bist du dran. Ob man's vergessen hat oder nicht, ist eine Glaubenssache.

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