2 Antworten

Wer ausländerfeindliche und nazinahe Parolen grölt, wendet sich gegen die Verfassung.

Wer jemanden als pädophil beschimpft, begeht zwar auch eine Straftat, die aber im Vergleich zu obiger in Relation als geringer eingeschätzt wird.

Wenn ich das mal so zusammenfassen darf:

Der Herr Schradin hat einen einzigen Menschen (den Blonden, jemand aus einem anderen TV-Team) als Pädophil bezeichnet. Daraufhin wurde er beurlaubt, für eine bestimmte Zeit. Er hat nicht gesagt: "Alle Ausländer sind Pädophil" oder "Alle Deutschen sind Pädophil". Es geht also um eine Beleidigung einer Person durch eine falsche Tatsachenbehauptung. Hier muss der Staat noch nicht einmal von sich aus aktiv werden, es ist ein Antragsdelikt.

In wie weit dies überhaupt was mit Tätigkeiten von Menschen, die ganze Gruppen verunglimpfen, zu tun hat, das ist doch extrem fraglich.