Warum halten Polizeieinsätze den ganzen Bahnverkehr auf?

3 Antworten

Woher willst du wissen, dass es bei jedem Polizeieinsatz um so etwas Simples, wie einen Schwarzfahrer o. Ä. geht, den man nur aus dem Zug entfernen muss?

Die Polizei kümmert sich auch um Bahnleichen. Logischerweise kann der Zugverkehr in solch einem Fall nicht einfach direkt weiterlaufen!?

Ich bin selber mal zu einem Einsatz gefahren, bei dem ein Täter angegeben hat, er habe eine Waffe dabei. Hatte er aber nicht. Da wurde dann im Anschluss der ganze Zug durchsucht.

Und auch ein medizinischer Notfall, bei dem jemand noch im Zug versorgt, im schlimmsten Fall sogar reanimiert werden muss, würde möglicherweise durch die Bahn als „polizeilicher Einsatz“ benannt werden. Insbesondere wenn die Polizei tatsächlich dabei ist, weil Straftaten im Raum stehen.

Es gibt also viele Gründe.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Weil die Polizei das Gewaltmonopol hat ...

Ich bin auch schon in einem Zug gesessen, der stehen bleiben musste, weil der Schwarzfahrer nicht ausgestiegen ist.

Erst als die Polizei kam ist er ausgestiegen worden ... und der Zug konnte weiter fahren.

Ist halt leider nunmal so bei uneinsichtigen Menschen. Wenn du dadurch einen Schaden (finanziell oder so) erlitten hast, dann kannst Du den Schaden bei dem Verursacher einfordern.


Inkognito-Nutzer   10.06.2024, 10:29

Zutrittskontrollen an Bahnsteigen (wie inzwischen in JEDEM anderen mir bekannten europäischen Land außer Deutschland) wären eine Lösung

Zudem bin ich dafür dass man das Ordnungsgeld für Schwarzfahrer drastisch erhöht, 60€ scheinen mir zu wenig. Es kann doch nicht sein dass ich als ehrlicher Fahrgast für solche Menschen mitbezahlen muss

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Singuli  10.06.2024, 10:30
@Inkognito-Beitragsersteller

Die Frage ist halt, wie oft kommt es vor? Ich hab das bisher auch nur einmal erlebt in meinem Leben ...

Mit den 60 Euro bin ich dabei! Sollte sich am Einkommen orientieren ...

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Inkognito-Nutzer   10.06.2024, 10:30
@Singuli

Habe was ergänzt, was sagst du dazu?

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Inkognito-Nutzer   10.06.2024, 10:32
@Singuli

Das schöne ist ja es wäre ohne Weiteres möglich das vertraglich zu erhöhen. Denn es handelt sich ja um eine Vertragsstrafe die in den Beförderungsbedingungen verankert ist, der Vertrag ist wirksam sobald ich einen Fuß in die Bahn setze

Und ZUSÄTZLICH kann man es noch zur Anzeige bringen, das sollte dann noch auf eine offizielle Geldstrafe hinaus laufen

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Weil es eine Weile dauert bist die Polizei vor Ort ist.
Und erst dann kann die Person, wenn nötig unter Zwang entfernt werden.